
OLG Hamburg:
Reichelt-Artikel: "Spiegel" setzt sich vor Gericht durch
Der "Spiegel" hat sich im Rechtsstreit mit Julian Reichelt vor dem OLG Hamburg durchgesetzt. Der Artikel "Vögeln, fördern, feuern", der die Affäre ins Rollen gebracht hatte, ist ab sofort wieder online verfügbar.

Foto: Axel Springer
Das OLG Hamburg hat das Veröffentlichungs-Verbot des "Spiegel"-Artikels "Vögeln, fördern, feuern" außer Kraft gesetzt, wie der "Spiegel" auf Twitter verkündet. Der Artikel ist daher ab sofort wieder auf der Spiegel-Website verfügbar. Er war im März 2021 sowohl im Magazin als auch online erschienen und hatte damit die Reichelt-Affäre ins Rollen gebracht.
Gegen die Veröffentlichung des Artikels hatte Reichelt kurz nach Erscheinen eine einstweilige Verfügung erwirkt. Im Mai bekam der frühere "Bild"-Chefredakteur vor dem Landgericht Hamburg recht, weil das Magazin ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte. Erst Tage nach der Veröffentlichung des Ursprungsartikels war die Online-Version um Reichelts Stellungnahme ergänzt worden. Reichelt wehrte sich vor dem Landgericht auch gegen die Veröffentlichung dieser Artikelversion, woraufhin er am 17. Mai recht bekam.
Der "Spiegel" hatte daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. Dieses entschied nun zugunsten des Nachrichtenmagazins.