
Zeitungsverlage:
Rheinische Post darf Bonner Generalanzeiger übernehmen
Das Kartellamt gibt grünes Licht für den größten Zeitungsdeal der jüngeren Zeit. Die Mediengruppe Rheinische Post darf den Bonner Generalanzeiger kaufen.

Foto: Generalanzeiger
Das Bundeskartellamt hat den Kauf des Bonner Generalanzeigers durch die Verlagsgrupe Rheinische Post genehmigt. Das Düsseldorfer Zeitungshaus darf damit sämtliche Anteile an dem traditionsreichen Regionalblatt aus der ehemaligen Bundeshauptstadt übernehmen.
Kartellamts-Präsident Andreas Mundt hält die Übernahme "aus kartellrechtlicher Sicht nicht für bedenklich". Die Verbreitungsgebiete von „Rheinischen Post“ und „General-Anzeiger überschnitten sich nicht, heißt es in einer Erklärung der Wettbewerbsbehörde. "Daher machen sich die beiden Zeitungsgruppen praktisch keinen Wettbewerb um die Leser", meint Mundt.
"Auch auf den betroffenen Anzeigen- und Hörfunkmärkten kommt es aufgrund der mangelnden geografischen Überschneidungen zu keiner Behinderung des Wettbewerbs." Die beiden Verlagshäuser hatten den Deal bereits Ende April bekannt gemacht. Die Zusage der Wettbewerbsbehörde stand aber noch aus.
Mit der Übernahme des General-Anzeigers setzt die Mediengruppe Rheinische Post ihren Expansionskurs der letzten Jahre fort. Neben der Rheinischen Post zählt die Saarbrücker Zeitungsgruppe zum Verlag. Dort erscheinen die Titel Saarbrücker Zeitung, Pfälzischer Merkur, Trierischer Volksfreund und Lausitzer Rundschau. Außerdem sind die Düsseldorfer am Verlag der Aachener Nachrichten/Aachener Zeitung sowie an mehreren Anzeigenblättern und Radiosendern beteiligt. Der Umsatz der Mediengruppe liegt laut Unternehmensangaben bei rund 700 Millionen Euro.
Der General-Anzeiger erscheint mit einer Auflage von rund 65.000 Exemplaren in Bonn sowie dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Landkreis Ahrweiler. Der Verlag gehörte bislang der Verlegerfamilie Neusser.