Piratensender:
Rundfunklizenz für Angela Merkels Google Hangout?
Braucht Angela Merkel eine Rundfunklizenz für ihren geplanten ersten Google Hangout? Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg kommt zu keinem abschließenden Urteil.
Angela Merkel will mit Bürgern in einem Google Hangout am 19. April zum Thema Integration diskutieren. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) beschäftigt nun die Frage, ob die Kanzlerin für einen solchen Live-Chat eine Rundfunklizenz braucht und ob diese überhaupt mit der Staatsfreiheit des Rundfunks vereinbar wäre. Eine Lizenz brauchen Anbieter, die mit linearen Videoprogrammen oder Liveübertragungen mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können, was bei einer Google-Live-Konferenz der Kanzlerin der Fall wäre.
Ähnliche Probleme sieht die Medienanstalt bei anderen Online-Angeboten von Verfassungsorganen. So gebe es auf der Website des Deutschen Bundestags durchaus journalistisch gestaltete Inhalte, die dem Nutzer auf Abruf bereitstehen, heißt es in einer Mitteilung der Medienanstalt. "Außerdem werden online Live-Sendungen angekündigt und angeboten, wie die Übertragung der Lesung der Rede von Otto Wels zum Jahrestag des Ermächtigungsgesetzes durch Ulrich Matthes."
Auch die Sitzungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" seien regelmäßig nach einem transparenten Zeitplan im Internet übertragen worden und hätten damit interessierten Bürgern Gelegenheit gegeben, sich an der Arbeit zu beteiligen. Live-Übertragungen gibt es auch von den Berliner Fraktionssitzungen der Piraten.
Für die MABB steht fest, dass es bei diesen Beispielen "um einen völlig anderen Sachverhalt geht als die Planung des Adenauerfernsehens für ein zweites deutsches Fernsehprogramm." Adenauer wollte einen zweiten, regierungsnahen Sender neben dem Ersten Deutschen Fernsehen etablieren, was das Bundesverfassungsgericht 1961 allerdings untersagte. In der Live-Konferenz von Angela Merkel und den anderen Beispielen aus der Politik sieht die MABB allerdings "Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen im Zeitalter des Internets." Dennoch schränkt sie ein: "Eine abschließende Aussage der MABB zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es derzeit nicht geben."
"Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet", erklärt der Direktor der MABB, Hans Hege.