Neu ist das Problem nicht: Erst im Frühjahr ist die Frage aufgetaucht, ob ein Google-Hangout von Kanzlerin Angela Merkel als unzulässiger Staatsrundfunk zu bewerten sei. Hier kommt Entwarnung von der Medienaufsicht, da der Chat nicht regelmäßig stattfinde und somit unter die Kategorie Telemedien falle.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.