Internetangebot:
Rundfunklizenz für BVB total?
Darf dat dat? Die LfM NRW prüft, ob Borussia Dortmund beim Web-TV-Angebot BVB total ohne Zulassung Rundfunk veranstaltet.
Darf der BVB Fußballfernsehen im Web machen? Die Medienwächter aus dem Borussen-Bundesland NRW, die LfM NRW in Düsseldorf, prüft das neue Internetangebot "BVB total". Es steht die Frage im Raum: Veranstaltet Borussia Dortmund hier ohne Zulassung Rundfunk? Laut dem "WAZ"-Portal DerWesten.de hatten die Borussen vor dem Freundschaftsspiel beim FC Basel eine Übertragung per Livestream mit Moderatoren auf der eigenen Webseite angekündigt. Die Medienaufsicht gehe der Sache nach, zitiert die Seite einen Sprecher der LfM NRW.
Der Verein bewirbt sein schon länger bestehendes Angebot so: BVB total sei die Videoplattform von Borussia Dortmund im Internet und berichte "täglich mit hochaufgelösten exklusiven Videos rund um den BVB". Präsentiert werden sollen alle Bundesliga-Spiele des BVB - auf Abruf kurz nach Abpfiff. Hinzu kommen alle Europapokal- und DFB-Pokal-Spiele des BVB - ebenfalls auf Abruf. Abgerundet wird die Vereins-Offerte mit Stücken wie "Brinkhoff’s Ballgeflüster" oder "Anstoß"-Sendungen mit Trainer Jürgen Klopp. Alle Videos von BVB total seien auch auf mobilen Endgeräten abrufbar, heißt es. Kostenpunkt des Fan-Programms, das kein Einzelfall in der deutschen Bundesliga ist: 4,95 Euro pro Monat und 39,09 Euro im Jahr.
Die Kriterien der Medienanstalten in der Sachlage sind klar und seit Januar für Jedermann in einer Checkliste fixiert. Anhand dieses Punktekatalogs sind Rundfunk-Merkmale wie "zeitlich vorhersehbar" und "journalistisch-redaktionell gestaltet" abzufragen. Auf den ersten Blick fällt BVB total nicht unter die Rundfunkaufsicht, zumal die einzelnen Beiträge nur auf Abruf genutzt werden können. Bei regelmäßigen Live-Übertragungen könnte sich das Blatt wenden. Die Medienwächter müssen nun im Detail entscheiden.
Neu ist das Problem nicht: Erst im Frühjahr ist die Frage aufgetaucht, ob ein Google-Hangout von Kanzlerin Angela Merkel als unzulässiger Staatsrundfunk zu bewerten sei. Hier kommt Entwarnung von der Medienaufsicht, da der Chat nicht regelmäßig stattfinde und somit unter die Kategorie Telemedien falle.