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Einzelhandel in der Pandemie:
Saarland beschließt Werbeverbot für Aktionsware

Das Saarland hat sein umstrittenes Werbeverbot für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, verhängt. Es gilt für Händler, die im Lockdown ohne Einschränkungen geöffnet bleiben dürfen.

Text:

17. Februar 2021

Foto: Unsplash/Artem Beliakin

Das nun verhängte Werbeverbot tritt mit der neuen Corona-Verordnung des Saarlandes am 22. Februar in Kraft. Es gilt für alle Handelsbetriebe, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten könnten, teilte das saarländische Gesundheitsministerium mit. Das Saarland ist das erste Bundesland, das ein solches Werbeverbot beschlossen hat.

SB-Warenhäuser, Vollsortimentsgeschäfte, Discounter und Supermärkte dürften weiter Mischsortimente anbieten und diese - auch in Form von Aktionsangeboten - verkaufen. Aber: "Ein Bewerben über das Betriebsgelände hinaus von Warenarten oder Sortimenten, die nicht zum in der Verordnung definierten täglichen Gebrauch zählen, ist verboten", heißt es in der Mitteilung. Die neue Verordnung bleibt zunächst bis 28. Februar in Kraft.

Nach vorheriger Mitteilung müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1000 und 10000 Euro rechnen. Der Saar-Ministerrat hatte das Werbeverbot am Dienstag beschlossen. Es war im Vorfeld auf starke Kritik gestoßen.

Eine vorherige freiwillige Selbstverpflichtung habe laut Wirtschaftsministerium nicht bei allen Händlern zu einem Umdenken geführt. Viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürften, hätten weiterhin nicht auf Werbemaßnahmen verzichtet. Das habe nicht nur zu größeren Kundenströmen geführt, es sei auch unsolidarisch gegenüber den Fachgeschäften, die derzeit geschlossen bleiben müssten, hieß es.


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