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Product Placement:
Schleichwerbefalle: Schreibwettbewerb für Media-Markt

Media-Markt fordert Affiliate-Partner zur "Content-Challenge" auf. Unklar bleibt, ob die Produkt-Texte als Werbung gekennzeichnet werden.

Text: Judith Pfannenmüller

5. Februar 2018

Media-Markt:Produkte bejubeln und gewinnen
Media-Markt:Produkte bejubeln und gewinnen

Foto: Media-Markt

Es ist die große Versuchung im Contentmarketing, im Native Advertising oder bei der Zusammenarbeit mit sogenannten Influencern - die lieben "Partner" erstellen Texte oder Videos rund um Produkte, die zwar im Gewand redaktioneller Beiträge daherkommen, aber trotzdem Werbung sind.

Werbung, das ist klar, muss gekennzeichnet werden - das steht in Paragraf 6 Absatz 1 des Telemediengesetzes. In der Praxis sind die Grenzen mitunter fließend, mal wird die Kennzeichnung "vergessen", mal wissen die Nachwuchsschreibkräfte schlicht nichts über die gesetzliche Lage.

Media-Markt-Produkte bejubeln und gewinnen

In dieser Grauzone dürfte sich nun Media-Markt bewegen. Der Elektronik-Händler hat sich zum Jahresanfang für seine Affiliate-Partner einen schönen Wettbewerb ausgedacht - die sogenannte "Media-Markt Content Rallye", die noch bis 11. Februar läuft. Die Wettbewerbsausschreibung fordert Affiliate-Partner auf, einen Blogeintrag oder einen redaktionellen Beitrag rund um das Thema "QLED Fernseher bei Media-Markt" zu schreiben und einen Screenshot an Media-Markt einzusenden. Anschließend werden der "beste redaktionelle Beitrag", der "originellste redaktionelle Beitrag" und der "Top Performer" mit 5000 Euro prämiert. Passende Fotos können sich die Affiliate-Texter bei Media-Markt herunterladen.

Alle anderen, die nicht einen der drei Top-Preise ergattern können, lockt Media-Markt immerhin mit einer Mitmach-Belohnung: Wer den Screenshot eines Beitrages einschickt, dem winkt als "Überraschung für Dich" eine Provisionserhöhung auf acht Prozent pro Bestellung über den Affiliate-Link.

Lockt Media-Markt seine möglicherweise telemedienrechtlich ahnungslosen Affiliate-Partner damit in die Schleichwerbefalle? Der Elektronikhändler weist in dem Wettbewerb jedenfalls nicht ausdrücklich darauf hin, dass die Wettbewerbsteilnehmer ihre "redaktionellen Beiträge"  eigentlich als Werbung kennzeichnen müssten.

Inzwischen hat Media-Markt geantwortet. "Selbstverständlich" müssten diese Artikel entsprechend gekennzeichnet werden, das sei "mit Affiliate-Partnern vertraglich vereinbart", sagt eine Media-Markt-Sprecherin. Sollte dies nicht der Fall sein, weise Media-Markt  den Partner "explizit darauf hin" und fordere die Kennzeichnung als "Affiliate-Link"  und als "Affiliate-Beitrag" und den "Hinweis, dass der jeweilige Betreiber der Seite Provision erhält, aktiv ein".  Hier wurde das vermutlich übersehen.


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Autor: Judith Pfannenmüller

ist Korrespondentin für W&V in Berlin. Sie schaut gern hinter die Kulissen und stellt Zusammenhänge her. Sie liebt den ständigen Wandel, den rauhen Sound und die thematische Vielfalt in der Hauptstadt.


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