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Sex-Video von Max Mosley macht Springer Ärger

Das im Frühjahr veröffentlichte Sex-Video des Fia-Präsidenten Max Mosley bleibt ein Fall für die Juristen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 20 Springer-Mitarbeiter, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Text: W&V Redaktion

8. Oktober 2008

Das im Frühjahr veröffentlichte Sex-Video des Fia-Präsidenten Max Mosley bleibt ein Fall für die Juristen. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen mehr als 20 Mitarbeiter des Springer-Verlags, der über das Video berichtet hatte.
Das Video war im Frühjahr aufgetaucht. Bereits im Sommer wurde berichtet, dass Mosyley gegen Vorstand und Mitarbeiter des Verlages wegen der Berichterstattung Anzeige erstattet hatte. Mosley verlangt vom Verlag Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro und vom Internetableger Bild.de 500.000 Euro.
Mosley wirft Springer laut "SZ" unter anderem "Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Untreue, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Verletzlichkeit des Wortes" vor. Der Verlag weist die Vorwürfe von sich.
Springer hatte in der "Bild" und auf "Bild.de" ausführlich über das heimlich aufgenommene Video, das Mosley bei Sexspielen mit einer Domina zeigte, berichtet. Zudem hatte "Bild" den von der britischen Zeitung "News of the world" fälschlicherweise kolportierten Zusammenhang zu Rollenspielen mit nationalsozialistischem Hintergrund aufgegriffen.
Gegen die britische Zeitung, die als erste über das Video berichtet hatte, konnte Mosley vor einem britischen Gericht bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 76.000 Euro erstreiten. Da er diese Summe nicht für angemessen halte, wolle er nun den Europäischen Gerichtshof anrufen, berichtet die "SZ".
Im deutschsprachigen Raum konnte Mosleys Anwältin Tanja Irion dem Bericht zu Folge bereits 45 einstweilige Unterlassungsverfügungen erwirken. Ebenso viele Unterlassungserklärung seien auf außergerichtlichem Wege abgegeben worden. "Es ist immer wieder erstaunlich, dass große Medienhäuser nur eingeschränkt recherchieren: im Fall Mosley überhaupt nicht", so Irion zur "SZ".


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