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Rundfunkbeiträge:
Sixt will Verfassungsbeschwerde einlegen

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Klagen von Sixt und Netto wegen zu hoher Rundfunkabgaben abgewiesen. Das will der Autovermieter nicht hinnehmen.

Text: W&V Redaktion

8. Dezember 2016

Seit der Umstellung 2013 bemsst sich der Rundfunkbeitrag für Unternehmen unter anderem nach der Anzahl der Beschäftigten, der Filialen und der Firmenfahrzeuge.
Seit der Umstellung 2013 bemsst sich der Rundfunkbeitrag für Unternehmen unter anderem nach der Anzahl der Beschäftigten, der Filialen und der Firmenfahrzeuge.

Foto: Rundfunkbeitrag.de

Der Autovermieter Sixt will nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen für Unternehmen Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Entscheidung sei in keiner Weise nachvollziehbar, teilte das Unternehmen am Mittwochabend in München mit.

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor eine Klage des Autovermieters und des Discounters Netto abgewiesen. Die Firmen hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt.

Dem folgten die Bundesverwaltungsrichter jedoch nicht. Zum Unverständnis von Sixt: "In dem Verfahren hatte Sixt im Detail aufgezeigt, dass für Kraftfahrzeuge und auch Betriebsstätten keine ausreichenden Möglichkeiten bestehen, die Ehrlichkeit der Beitragsschuldner zu kontrollieren", hieß es in der Mitteilung. "Mit anderen Worten: Der Ehrliche ist der Dumme - und der Unehrliche kann nicht erwischt werden." Dies aber sei verfassungswidrig, weshalb nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werde. (W&V Online/dpa)


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