Gleichzeitig stehen die Gründer*innen wie niemand sonst für die Unternehmenskultur des Startups und gerade hier wird es schwierig auf dem Weg vom Startup zum Grown-Up und Scale-Up. Wenn die N26-Gründer die Werte ihres Unternehmens als Begründung nahmen, um Argumente gegen einen Betriebsrat zu suchen, ist das grotesk. Besser wäre es aber, eine Kultur zu schaffen, in der sich Mitarbeiter*innen so wohlfühlen und die Wertschätzung erfahren, dass ein klassischer Betriebsrat gar nicht notwendig wird. SAP hatte es zuletzt geschafft, ohne Betriebsrat bis in den DAX zu kommen, nach mehr als 30 Jahren Unternehmensalter und bei damals 14.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland, 36.000 weltweit. N26 hat heute 1.500 Kolleg*innen.

Was hier aber neben der Kultur genauso relevant ist, sind die formalen und legalen Vorgaben. Auch wenn ein Startup noch so disruptiv sein will, empfiehlt es sich doch, einige Regularien zur Kenntnis zu nehmen. Beim next media accelerator haben wir bisher in 5 Jahren in ca. 70 Startups investiert, u.a. aus den Ländern Deutschland, Österreich, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Estland, Litauen, UK, Israel und USA. Bei jedem Investment außerhalb Deutschlands müssen wir hierbei eine Anwaltskanzlei im jeweiligen Land suchen, um unser Standard-Vertragswerk auf das lokale Recht zu adaptieren. Für uns ist das zunächst vor allem Aufwand und Kosten, aber natürlich gibt es keine Alternative hierzu. Bei der Vertragsunterschrift sind die Unterschiede noch gewaltiger, während nur Österreich noch formalistischer ist als Deutschland und beide Länder den Gang zum Notar schätzen, reicht in UK eine persönliche Unterschrift in Gegenwart einer beliebigen dritten Person. Und in den Nordics gehört die digitale Signatur bereits zum Alltag, eine Schreckensvorstellung für deutsche Verwaltungsbeamt*innen.

Aber bis zur EU-Harmonisierung im Gesellschaftsrecht ist es wohl noch ein weiter Weg und bis dahin raten wir allen Teams weiterhin, sich an das jeweils geltende Recht in ihrem Land und in den Ländern zu halten, in denen sie tätig sind. Den meisten ist das aber eigentlich auch schon vorher klar. Und die Mentoring-Session zur DSGVO ist in jedem Batch ein Highlight...

Und zu guter Letzt: Aus unserer Sicht würden wir weder N26 noch Wirecard gerne unter dem Begriff “Startup” diskutieren, wie es aber noch immer vorkommt. Manche Wachstumsschmerzen kommen erst zu einem Zeitpunkt, in dem Unternehmen bereits weiter sind und das Startup-typische nicht mehr als Erklärmuster funktioniert. Der Betriebsrat gehört zur deutschen GmbH ab 5 Mitarbeiter*innen dazu, ob das die Gründer*innen nun gut finden oder nicht. Wie so viele Regularien versteckt sich allerdings auch hinter dem Betriebsrat ein Sinn, auch wenn einigen Geschäftsführer*innen das erst viel später nach der Gründung auffällt.


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

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