
Markenrechte:
Streit der Titanen: Oli Kahn will sich vergleichen
Der Titan will einen Hersteller von Handschuhen nicht mit seinem Markennamen durchkommen lassen. Das Gericht hat eine gütliche Einigung durchgesetzt.

Foto: Screenshot t1tan.eu
Ist Oliver Kahn ein Titan oder sogar der einzig wahre Titan? Vor dem Landgericht München I ging es am Dienstag um nicht weniger als die Karriere des früheren Nationaltorhüters und der langjährigen Nummer eins des FC Bayern München.
Kahn hat nämlich einen Hersteller von Torwarthandschuhen verklagt - weil dieser Handschuhe mit dem Markennamen "T1tan" vertreibt, mit der Ziffer "1" im Namen, die in der Regel Torhüter auf dem Trikot stehen haben. Kahn, der selbst Handschuhe unter dem Namen Goalplay verkauft, sieht Namensrechte verletzt, fordert Unterlassung und Schadenersatz.
Vor dem Landgericht wurde die Verhandlung am Dienstag kurzerhand unterbrochen. Auf dem Gang verhandeln die Anwältinnen Kahns mit Anwalt Graef. Beide Seiten wollen sich gütlich einigen, lassen sie wissen. Aber sie brauchen Zeit. Das Gericht will sich deswegen Anfang März mit der Sache noch mal öffentlich befassen.
Wer steckt hinter T1tan?
Matthias Leibitz aus Herbolzheim in Baden-Württemberg hat "T1tan" gegründet und die Bezeichnung 2016 als europäische Marke eintragenlassen. Mit Kahn habe das damals überhaupt nichts zu tun gehabt, sagte sein Anwalt Ralph Oliver Graef im Vorfeld der Deutschen Presse-Agentur. "Der Gründer ist Eintracht-Frankfurt-Fan und findet Oliver Kahn gar nicht gut."
Im Übrigen sei Kahn seit Jahren "Fußball-Rentner", habe "Titan" selbst nie als Marke angemeldet und habe in einem Interview gesagt: "Ich will kein Titan mehr sein." Als Marke angemeldet ist beim Deutschen Patent- und Markenamt der Name Oliver Kahn - und zwar für so ziemlich alles von Schädlingsbekämpfungspräparaten bis zu künstlichen Weihnachtsbäumen.
Die Werbung für "T1tan" übernimmt derzeit René Adler (Mainz 05).
Kahn ist nicht der erste Fußballer, der zur Verteidigung seines Spitznamens vor Gericht zieht. Im Jahr 2010 urteilte ebenfalls das Landgericht München in einem Rechtsstreit zwischen Bastian Schweinsteiger und einem Wursthersteller und entschied: Eine Bratwurst darf nicht "Schweini" heißen. Da sei der Fall allerdings anders gelagert gewesen, sagt Anwalt Graef. "'Schweini' ist einzigartig und nicht beschreibend."
W&V Redaktion/dpa