Die Werbung für "T1tan" übernimmt derzeit René Adler (Mainz 05).

Kahn ist nicht der erste Fußballer, der zur Verteidigung seines Spitznamens vor Gericht zieht. Im Jahr 2010 urteilte ebenfalls das Landgericht München in einem Rechtsstreit zwischen Bastian Schweinsteiger und einem Wursthersteller und entschied: Eine Bratwurst darf nicht "Schweini" heißen. Da sei der Fall allerdings anders gelagert gewesen, sagt Anwalt Graef. "'Schweini' ist einzigartig und nicht beschreibend."

W&V Redaktion/dpa


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