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Klage geht weiter:
Streit um den Rundfunkbeitrag kommt vors Verfassungsgericht

Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Die Kanzlei, mehrere Mandanten vertritt, die gegen den Beitrag als "Zwangsabgabe" geklagt hatten, will  Verfassungsbeschwerde einlegen.

Text: W&V Redaktion

11. Mai 2016

"Ein Beitrag - einfach für alle" - und das bedeutet wirklich "alle", urteilten die Gerichte.
"Ein Beitrag - einfach für alle" - und das bedeutet wirklich "alle", urteilten die Gerichte.

Foto: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena. Sie vertritt mehrere Mandanten, die gegen den Beitrag geklagt hatten, den sie als "Zwangsabgabe" betrachten.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. Derzeit müssen auch diejenigen den Beitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat bezahlen, die gar kein Fernseh- oder Radiogerät besitzen. Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich dieser Auffassung angeschlossen. 

Die Kläger hatten kritisiert, der Rundfunkbeitrag sei eine versteckte Steuer. Die Sender - Beklagte in den Verhandlungen in Leipzig waren der WDR und der BR - hielten entgegen, der Beitrag sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten.

Noch liege ihm die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte Giller der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, die Verfassungsbeschwerde bereits im Juni einreichen zu können. Eine Entscheidung in Karlsruhe sei nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten. "Das braucht erfahrungsgemäß seine Zeit", sagte Giller. "Wir denken, dass das erst im Frühjahr 2017 sein wird." (W&V Online/dpa)


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