
Tabakwerbeverbot: Deutschland verliert gegen EuGH
Der Bundestag hatte sich seinem Schicksal bereits gefügt und das Tabakwerbeverbot im November umgesetzt. Heute wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Klage Deutschlands endgültig ab.
Der Bundestag hatte sich seinem Schicksal bereits gefügt und das Tabakwerbeverbot im November umgesetzt. Heute wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Klage Deutschlands endgültig ab. Nach dem Urteil befürchtet die Werbewirtschaft in Deutschland nun auch Einschränkungen für andere Konsumgüter wie Alkohol, Lebensmittel und Autos.
Anders als die Bundesregierung ist der EuGH der Meinung, zum Zeitpunkt des Richtlinienerlasses 2003 hätten sehr wohl unterschiedliche nationale Regelungen für die Tabakwerbung in der Presse gegolten, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr hätten beeinträchtigen können. Auch das Argument, die angefochtenen Verbote seien unverhältnismäßig, wiesen die Richter in Luxemburg zurück.
Die deutschen Zeitungsverleger äußerten sich tief enttäuscht über die Entscheidung: "Mit diesem Urteil ist weiteren Werbeverboten Tür und Tor geöffnet – mit allen Konsequenzen im Medienmarkt", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, heute in Berlin. Die Werbezensur stehe im totalen Widerspruch mit dem Verständnis einer freien Kommunikation und trage außerdem dazu bei, das wirtschaftliche Fundament der Presse zu schwächen. "Wir werten das EuGH-Urteil als politische Entscheidung, die sich in ihrer Auswirkung gegen die Presse richtet. Unsere Zeitungen erscheinen lokal, regional und allenfalls national; deshalb ist die Behauptung, der Wettbewerb würde verzerrt, völlig absurd", so Wolff weiter. Auch der Hamburger Tabakkonzern Reemtsma bedauert die EuGH-Entscheidung als weiteren Schritt in der Regulierungsspirale.
Das Tabakwerbeverbot gilt für Presse, Rundfunk und Internet sowie das Sponsoring bestimmter Großveranstaltungen, die über nationale Grenzen hinaus wirken, Formel-1-Rennen zum Beispiel. In Kinos und auf Plakatwänden hingegen darf weiterhin für den blauen Dunst geworben werden.