
Urteil des Landgerichts:
Taxi-Unternehmen geht in München gegen Uber vor
Das Landgericht München hat drei Uber-Apps in der Landeshauptstadt verboten. Ein örtliches Taxi-Unternehmen hatte geklagt - unter anderem ging es um angeblich stationierte Fahrer am Flughafen.

Foto: Uber
Das Landgericht München hat am 10. Februar die Apps Uber Black, Uber X und Uber Van wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz in München verboten.
Bereits im Jahr 2018 hatte der BGH die App Uber Black in der damaligen Version untersagt. Eine Taxiunternehmerin aus München hat ebenfalls gegen das US-Unternehmen vor dem Landgericht München I geklagt und nun überwiegend Recht bekommen.
Nach Auffassung des Landgerichts verstoßen die drei Apps zum Zeitpunkt der Klageerhebung gegen das Personenbeförderungsgesetz. Ein Uber-Sprecher betonte allerdings gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass die Apps mittlerweile auf eine aktuellere Version umgestellt seien.
Laut dem Gericht dürfen Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Diverse Zeugen hätten ausgesagt, dass Uber-Fahrer zum Beispiel am Flughafen München an einem bestimmten Platz auf Kunden warten. Uber nehme mit ihrem jetzigen Modell der Apps zumindest billigend in Kauf, dass ihre Fahrer die Entscheidungshoheit über den jeweiligen Auftrag behielten und gerade nicht der Mietwagenunternehmer, so das Landgericht.
Uber hatte zur Verteidigung unter anderem vorgebracht, dass man das Vorgehen mit den zuständigen Ordnungsbehörden abgesprochen habe. Dies reichte dem Landgericht jedoch nicht aus, denn eine ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Behörden konnte Uber nicht vorlegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.