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Ulrich Wickert will sich bei RTL einklagen

Kampf der TV-Urgesteine: Ulrich Wickert verklagt die Landesmedienanstalt Niedersachsen, um das de-facto-Monopol von Alexander Kluges Firma DCTP für die Fensterprogramme bei RTL aufzubrechen

Text: W&V Redaktion

22. August 2008

Erneut ist ein Anbieter mit der Vergabepraxis der Landesmedienanstalten in Sachen Drittsendeanbieter im Programm von RTL unzufrieden. Focus TV erstritt sich einst Sendefläche. Nun will Ulrich Wickert zu seinem Recht kommen.
Der frühere "Tagesthemen"-Moderator und heutige Produzent mit der Firma UWP will wissen, warum er als Drittsendeanbieter bei RTL bei der letzten Vergabe nicht zum Zug kam und dafür erneut Alexander Kluges DCTP den Zuschlag erhielt. Von der Ablehnung seines Antrags erfuhr der TV-Mann offenbar aus der Presse, von der zuständigen Medienanstalt NLM in Niedersachsen soll er nicht angehört worden sein. Deshalb hat er jetzt laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung " (FAZ, Freitagsausgabe) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Diese richtet sich gegen die NLM. Beigeladen sind RTL und Kluge. Wickert klage gegen die Entscheidung der Landesmedienanstalt und beantrage, dass das Gericht die Vergabe der Sendezeit bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aussetze, so das Blatt. Plan laut "FAZ": Damit die entsprechenden Sendeflächen nicht leer blieben, sollten sie paritätisch zwischen der DCTP und Wickerts UWP geteilt werden.
Die neuerliche Entscheidung für Kluge als Partner des größten deutschen Privatsenders RTL greift Ulrich Wickert in seiner Klageschrift in dreifacher Hinsicht an: Das Vergabeverfahren, so argumentiert Wickerts Anwalt laut "FAZ", sei zeitlich so eng getaktet gewesen, dass es einem neuen Anbieter gar nicht möglich gewesen sei, mit einer kompletten Vorbereitung in den Wettbewerb einzutreten. Am 17. Juli dieses Jahres erging die formelle Gesamtentscheidung der NLM darüber, wer bei RTL in den kommenden fünf Jahren den Drittanbieter werden soll. Kurz zuvor hatte Wickert - der nur indirekt von dem Entscheid erfahren hatte - Widerspruch eingelegt, der, wie sein Anwalt schreibt, bis heute nicht beantwortet worden sei. Nur fünf Tage später, am 22. Juli, setzte der fragliche Zeitraum schon ein.
Die zeitliche Abfolge, schreibt der Anwalt von Ulrich Wickert, zeuge davon, dass "schon davon ausgegangen wurde", dass Kluge wieder zum Zuge käme. Zum anderen moniere die Klage, dass der Bewerber Wickert von der Landesmedienanstalt nicht angehört wurde, um seine Pläne zu erläutern. Zudem habe er von der Ablehnung seines Antrags aus der Presse erfahren, schreibt das Blatt.
Der zweite Punkt der Klage lautet darauf, dass Alexander Kluge und die DCTP nicht - wie vom Gesetz gefordert - rechtlich unabhängig von dem Sender RTL seien. Sie wiesen vielmehr "eine Vielzahl von Verflechtungen" auf. So gehöre RTL zu Bertelsmann, und zu Bertelsmann gehöre der Verlag Gruner + Jahr. Der wiederum sei Gesellschafter mit Sperrminorität beim Spiegel Verlag. Und über diese Kette sei RTL mittelbar mit 12,5 Prozent an Kluges DCTP beteiligt. Zudem veranstalte Kluge als Gesellschafter mit RTL den Sender Vox. Verbunden seien Kluge und RTL weiter über die von der DCTP herausgegebene Zulieferung der Magazine von Spiegel TV und über die Sendung Stern TV, die zum Teil in der Drittsendezeit, aber auch in der RTL-eigenen Hauptsendezeit laufe. Spiegel TV wiederum sei eine hundertprozentige Tochter des "Spiegel", und von da führe der Weg wiederum über Gruner + Jahr zu Bertelsmann zurück zu RTL. So die Argumentationskette.
Der dritte Punkt, den Wickerts Klage anführt, betrifft die Sendezeit der "Fensterprogramme". Deren Zuschnitt in zwei Portionen à 120 und à 60 Minuten korrespondiere exakt mit den seit zehn Jahren laufenden DCTP-Magazinen; für kleine, neue Produzenten sei es kaum möglich, in die Sendezeitschiene einzusteigen. Es erhärte sich der "Verdacht der rechtswidrigen ,Monopolisierung' der Drittfensterlizenzen" zugunsten von Kluges DCTP.
Die NLM und Alexander Kluge haben laut "FAZ" auf Wickerts Klage schon geantwortet und beantragt, sie abzuweisen. Sie führen an, Wickerts Klage könne dazu führen, dass die fraglichen Sendestrecken leer blieben. Eine formelle Anhörung Wickerts sei, so die Landesmedienanstalt, nicht nötig gewesen, sie hätte wenig Erkenntnisgewinn versprochen und das Verfahren verzögert. Wickert hätte von sich aus nachbessern müssen, die DCTP sei von RTL unabhängig, die Termine hätten sich so ergeben, da RTL das Verfahren erst spät in Gang gesetzt habe.


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