
Urteil: FAZ und SZ unterliegen gegen Perlentaucher
Ein Recht auf die Zweitverwertung von Zeitungsartikel hat das Landgericht Frankfurt dem Internet-Anbieter Perlentaucher zugesprochen. Demnach darf die Website auch weiterhin Zusammenfassungen aus Buchbesprechungen der "FAZ" und der "SZ" kommerziell verwerten.
Ein Recht auf die Zweitverwertung von Zeitungsartikel hat das Landgericht Frankfurt dem Internet-Anbieter Perlentaucher zugesprochen. Demnach darf die Website auch weiterhin Zusammenfassungen aus Buchbesprechungen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ("FAZ") und der "Süddeutschen Zeitung" ("SZ") kommerziell verwerten. Das Landgericht hatte am Donnerstag in zwei getrennten Verfahren darüber entschieden. Die Richter wiesen damit die Unterlassungsklagen der beiden Zeitungsverlage zurück. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
"FAZ" und "SZ" hatten sich gerichtlich dagegen zur Wehr gesetzt, dass Perlentaucher Auszüge aus Buchrezensionen ihrer Zeitungen an Internet-Buchhandlungen wie Amazon.de und Bücher.de zu Werbezwecken weiterverkauft. Die Klagen hatten die Zeitungen unter anderem mit urheberrechtlichen Verstößen begründet.
Der Vorsitzende Richter sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, es handle sich bei den veräußerten Texten nicht um "eins zu eins"-Dokumentationen der Original-Artikel, sondern um stark verkürzte Zusammenfassungen. An diesen bestehe kein Urheberrecht der Verlage mehr. Auch die Autoren können laut Gericht keine Rechte mehr an den Texten geltend machen, da nach der Erstveröffentlichung in der jeweiligen Zeitung keine Mitteilungspflicht über weitere Veröffentlichungen mehr bestehe.
Die 3. Zivilkammer verneinte schließlich auch Verstöße gegen das Markengesetz sowie gegen die Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb. Beide Verlage können gegen den Urteilsspruch beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegen.