Urteil: Werbung mit 100 Prozent Ökostrom ist zulässig
Ökostrom hat Vorrang: Energieversorger dürfen mit "100 Prozent Ökostrom" werben, wenn sie ihren Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen - auch wenn das nicht ganz den Tatsachen entspricht.
Ökostrom hat Vorrang: Energieversorger dürfen mit "100 Prozent Ökostrom" werben, wenn sie ihren Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen. Selbst wenn der Strom aus der Steckdose immer ein Mix aus verschiedenen Energieträgern ist, wird der Verbraucher nach Meinung des des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit einer entsprechenden Reklame nicht irregeführt.
Mit der Entscheidung wies das OLG die Klage eines Energieversorgers ab, der per Einstweiliger Verfügung einem Konkurrenten verbieten lassen wollte, mit einer "sicheren Versorgung mit 100 Prozent Ökostrom" zu werben. Seine Begründung: Solche Werbeaussagen erweckten beim Verbraucher den Eindruck, dass es sich bei dem Strom, den er "aus der Steckdose" erhalte, im Falle eines Wechsels zur Beklagten tatsächlich um Strom handele, der weder Atomstrom sei, noch Strom, der aus der Verbrennung fossiler Energieträger gewonnen werde.
Die Klage gegen die Einstweilige Verfügung war nun in der Berufungsinstanz erfolgreich, nachdem das Landgericht in Baden-Baden der Klägerin Recht gegeben und die Eintsweilige Verfügung erlassen hatte. Nach den Worten des OLG wird die Werbung zwar - wenn man sie wörtlich versteht - der wahren Sachlage nicht gerecht. Ins Netz werde sowohl Strom aus Kernkraft und fossilen Energieträgern als auch aus Wasser, Windkraft und Photovoltaik eingespeist - womit aus der Steckdose immer ein Mix komme.
Allerdings führe der Wechsel des Verbrauchers zu einem Ökostromanbieter zu einer erhöhten Nachfrage bei diesem: "Das kann bei funktionierendem Markt bewirken, dass Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien unterstützt werden", so das OLG. (Az: 6 U 140/08 vom 10. Dezember 2008). Der "durchschnittlich informierte" Verbraucher sei in groben Zügen über solche Zusammenhänge informiert und werde deshalb nicht irregeführt.