
Urteil: Wettmonopol verstößt gegen Europarecht
Klartext in Sachen Gücksspielstaatsvertrag spricht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg. Das staatliche Monopol auf Sportwetten verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen Europarecht.
Klartext in Sachen Gücksspielstaatsvertrag spricht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg. Das staatliche Monopol auf Sportwetten verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen Europarecht. Auch nach dem seit Jahresanfang geltenden Glücksspielstaatsvertrag bestünden in Baden-Württemberg erhebliche Defizite bei der Eindämmung von Spielleidenschaft und Wettsucht, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Weil das Staatsmonopol nur gerechtfertigt sei, wenn es "kohärent und systematisch" zur Begrenzung der Wettleidenschaft beitrage, sei die EU-Dienstleistungsfreiheit verletzt.
Damit hat erstmals ein baden-württembergisches Gericht den neuen Staatsvertrag in einer Hauptsacheentscheidung für europarechtswidrig erklärt. Bundesweit haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte juristische Zweifel an dem Vertragswerk geäußert und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg angerufen. (Az: 1 K 2683/07, 2063/06, 2066/06 u. 2052/06 vom 16. April 2008)
Das Freiburger Gericht gibt mit seiner Entscheidung vier privaten Spielvermittlern Recht, denen das Regierungspräsidium Karlsruhe die Vermittlung von Sportwetten an Anbieter in Malta und Österreich untersagt hatte. Das Gericht bezieht sich auch auf das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006, wonach ein staatliches Glücksspielmonopol an strenge Vorgaben zum Kampf gegen die Spielsucht geknüpft ist.
Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kündigte bereits Berufung zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim an.