
VDZ und Gewerkschaften öffnen Tarifvertrag
Als Reaktion auf die Krise haben sich Verleger und Journalistengewerkschaften auf die Möglichkeit von Gehaltskürzungen geeinigt.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und die Journalistengewerkschaften haben eine Öffnung des Manteltarifvertrags für Zeitschriftenredakteure vereinbart. Diese ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. In mehreren Gesprächen hat sich der VDZ mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) geeinigt.
"Diese Regelung ermöglicht den Verlagen, notwendige Kürzungen der Jahresleistung und des Urlaubsgeldes vorzunehmen, um dem Konkjunktureinbruch insbesondere in der Werbebranche möglichst ohne Personalabbau in den Redaktionen zu begegnen", sagt VDZ-Justitiar Dirk Platte. Zusätzlich könne auch mit dem Betriebsrat vereinbart werden, die Redakteursgehälter bei gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeit zu kürzen.
Die Kürzungen seien für die Dauer von zwölf Monaten möglich. Rückläufige Anzeigen- und Vetriebsumsätze in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen müsse ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bestätigen, sofern der Betriebsrat es verlange.
Alle VDZ-Landesverträge bis auf Nordrhein-Westfalen haben dem neuen "Tarifvertrag zur Bescheinigungssicherung für Zeitschriftenredakteure" zugestimmt. Er tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft.