
VW im "Bulli"-Rechtsstreit mit Oldtimervermieter
Streit um Nutzungsrecht: Der Oldtimervermieter Classicdepot vermietet unter dem Namen "BerlinBulli" alte T2-Campingbusse. Jetzt gibt es vor dem Berliner Landgericht Streit über das Nutzungsrecht für den Begriff "Bulli". Volkswagen sieht sich als alleiniger Inhaber der Rechte.
Der Oldtimervermieter Classicdepot vermietet unter dem Namen "BerlinBulli" alte T2-Campingbusse. Jetzt gibt es vor dem Berliner Landgericht Streit über das Nutzungsrecht für den Begriff "Bulli". Volkswagen sieht sich als alleiniger Inhaber der Rechte, während Classicdepot davon ausgeht, dass der Begriff gar nicht geschützt werden kann.
Classicdepot-Geschäftsführer Dirk Salomon: "Unserem Verständnis nach entwickelte sich der Name 'Bulli' aus dem Volksmund und kann daher nicht durch ein Unternehmen oder sonstige Organisation für sich in Anspruch genommen werden.“ Sein Partner Flake Lorenz (übrigens der Keyboarder von Rammstein) zieht einen Vergleich: "Genauso absurd wäre es, die Nutzung des Wortes Föhn als Assoziation für Haartrockner zu untersagen."
Manche glauben, der Begriff Bulli sei durch eine Verknüpfung der ersten beiden Buchstaben der Worte "Bus" und "Lieferwagen" entstanden. Andere glauben, der Begriff komme daher, weil der VW-Bus so bullig aussehe. Wie dem auch sei: Bis 2007 konnte selbst Volkswagen den Namen nicht offiziell verwenden, da die Namensrechte beim Geländefahrzeughersteller Kässbohrer lagen. Erst dann verkaufte Kässbohrer die Erlaubnis, den Namen zu verwenden, an VW.
Sowohl Volkswagen als auch Classicdepot beteuern, man habe im Vorfeld sogar mit Hilfe von Kooperationsangeboten versucht, den Streit außergerichtlich beizulegen. Das ist nicht gelungen. Nun kommt es am 20. September 2011 vor dem Berliner Landgericht zur Verhandlung.