In dem Urteil vom 9.9.2021 entschied das BGH, dass Werbehinweise für Produkte in Instagram-Posts nur dann als Werbung zu kennzeichnen sind, wenn sie wirklich aus werblichen Gründen gezeigt werden und eine Gegenleistung erfolgt. 


Autor: Stefan Schasche

In über 20 Jahren als Redakteur hat Stefan Schasche für diverse Zeitschriften über alles geschrieben, was Mikrochips oder Li-Ion-Akkus unter der Haube hat. Vor seiner Zeit bei der W&V schrieb er für das Schwestermagazin Kontakter über Kampagnen, Programmatic Advertising und internationale Werbethemen.