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Verbraucherschützer schicken StudiVZ Abmahnung

Neuer Ärger um die Datenschutz-Regeln bei StudiVZ: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Betreiber des sozialen Netzwerks abgemahnt, weil er den Umgang mit persönlichen Informationen der Nutzer für rechtswidrig hält.

Text: W&V Redaktion

13. Februar 2008

Neuer Ärger um die Datenschutz-Regeln bei StudiVZ: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiber des sozialen Netzwerks abgemahnt, weil er den Umgang mit persönlichen Informationen der Nutzer für rechtswidrig hält. Eine StudiVZ-Sprecherin bestätigte den Eingang der Abmahnung und erklärte, die Rechtsabteilung prüfe das Schreiben.
Die Verbraucherschützer monieren unter anderem, dass StudiVZ die umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit einem einzigen Klick bestätigen lässt. Dabei werde nicht hinreichend deutlich, welche Informationen das Unternehmen erhebt und wie es diese verwendet, sagte vzbv-Juristin Carola Elbrecht. Zum Beispiel lasse sich StudiVZ genehmigen, ein Nutzungsprofil zu erstellen und für gezielte Werbung zu nutzen. "Es ist zwingend erforderlich, dass die Verbraucher bei so etwas bewusst zustimmen", betonte Elbrecht gegenüber der dpa. Sie forderte, die Zustimmung zu den Klauseln jeweils einzeln abzufragen.
Die Juristin kritisierte zudem, dass Nutzer der Datenschutz-Erklärung zunächst zustimmen müssen und erst im Nachhinein manuell die Verwendung von Daten für Werbezwecke ablehnen können. Auch konkretisiere das Unternehmen nicht, über welches Medium es Werbung verschickt. "Wie es derzeit in der Datenschutz-Erklärung steht, ist auch Werbung per E-Mail, SMS oder Telefon erlaubt."


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