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Bundeskartellamt:
Verfahren gegen Sky und DAZN eingestellt

Das Bundeskartellamt gab bekannt, dass das Verfahren gegen die beiden Unternehmen im Zusammenhang mit der Vergabe der Übertragungsrechte an der UEFA Champions League eingestellt wurde.

Text: Alessa Kästner

15. April 2020

Die Wirkungen eines kartellrechtlichen Eingriffs wären derzeit mit besonderen Unsicherheiten behaftet, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Die Wirkungen eines kartellrechtlichen Eingriffs wären derzeit mit besonderen Unsicherheiten behaftet, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Foto: Bundeskartellam

Das Bundeskartellamt hatte gegen Sky und DAZN ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass sich beide Unternehmen im Vorfeld bezüglich der Rechtevergabe abgesprochen hatten, die Übertragungsrechte für Deutschland untereinander aufzuteilen. Die Rechte an allen Spielen für die Saisons 2018/2019 bis 2020/21 hatte  Sky zwar allein erworben, jedoch wurden im Anschluss ein Teil an DAZN abgetreten.

"Kaum absehbar, wie sich der Markt in naher Zukunft entwickeln wird"

"Das Verhalten von Sky und DAZN war auf den ersten Blick kartellrechtlich nicht unproblematisch. Es sprachen dennoch einige Gründe für die Einstellung des Verfahrens. Der Markt ist generell in Bewegung, neue Player treten auf - das hat die kürzlich erfolgte Champions League Rechtevergabe für die Spielzeiten ab 2021/22 erneut gezeigt", begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung. "Darüber hinaus ist aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise auf die aktuellen Spielzeiten im nationalen wie im internationalen Fußball kaum absehbar, wie sich der Markt in naher Zukunft entwickeln wird. Die Wirkungen eines kartellrechtlichen Eingriffs wären deshalb derzeit mit besonderen Unsicherheiten behaftet."

Laut der offiziellen Mitteilung des Bundeskartellamts sind Kooperationen der Sender - im Gegensatz zu Vereinbarungen im Vorfeld der Rechtevergaben - im Nachgang zu den Ausschreibungen und Rechtevergaben kartellrechtlich unter bestimmten Umständen erlaubt. Im Zweifel müssten diese zuvor von den zuständigen Wettbewerbsbehörden geprüft werden.


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Autor: Alessa Kästner

ist Absolventin der Burda Journalistenschule und volontierte beim Playboy. Die gebürtige Münchnerin schrieb für Magazine wie ELLE, Focus und W&V und hat zwischendurch auch ein wenig Agenturluft bei fischerAppelt geschnuppert. Als INTERNET WORLD-Redakteurin kümmert sie sich aktuell vor allem um Themen aus den Bereichen E-Commerce, Marketing-Trends, Nachhaltigkeit und Social Media.


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