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Verleger befürworten Kartellverfahren gegen Google.

Die deutschen Zeitschriftenverleger sehen im Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google "eine Bestätigung, das problematische Geschäftsverhalten Googles zu überprüfen". Eine aktuelle Studie bestätige, dass die Vorwürfe gegen den Konzern nicht haltlos seien.

Text: Julia Kloft

30. November 2010

Die deutschen Zeitschriftenverleger begrüßen das Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google. In der Einleitung des kartellrechtlichen Prüfverfahrens sehe man "eine Bestätigung, das problematische Geschäftsverhalten Googles zu überprüfen und für mehr Transparenz zu sorgen", teilt der Verlegerverband VDZ mit.

Hintergund für das Verfahren sind Beschwerden mehrerer Google-Konkurrenten, dass der Internetkonzern bei seinen Ergebnis-Anzeigen seine eigene Dienste höher einstufe und damit Wettbewerber benachteilige. Zu den Beschwerdeführern zählen die französische Rechtssuchmaschine Ejustice.fr, das Preisvergleichsportal Foundem und das Microsoft-Portal Ciao.

Die Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände BDZV und VDZ hätten bereits selbst das Bundeskartellamt angerufen, "um den Verdacht der Ungleichbehandlung durch Google und der fehlenden Beteiligung an den Erlösen klären zu lassen", heißt es in der VDZ-Mitteilung. Die Verleger sind der Meinung, als Produzenten der Inhalte beispielsweise von Google News müsse Google sie an seinen Werbeeinnahmen beteiligen.

Eine aktuelle Studie von businessinsider.com bestätigt nach Ansicht des VDZ, "dass es sich hier nicht nur um haltlose Vorwürfe handelt, wonach Google in vielen Fällen die eigenen Angebote im Suchergebnis bevorzugt". Weil Google ein solches Verhalten bisher stets bestritten habe, appellieren die Verleger "erneut an Google, Suche und Abrechnung im Netz fair zu gestalten und die Prinzipien von Fair Search und Fair Share einzulösen". Die verlegerischen Geschäftsmodelle im Netz "und die Chancen, digital Geld zu verdienen", hingen "stark von fairen Spielregeln ab".

VDZ-Präsident Hubert Burda betont: „Google sollte jetzt schnell auf einen Kooperationskurs einschwenken, statt sich auf ein langes Kartellverfahren einzulassen.“


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Autor: Julia Kloft

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