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Urteil zu Card-Sharing:
Wer Sky hackt, wird verknackt

In Sachen "Cybercrime" zugunsten von Sky entschieden: Card-Sharing ist Computerbetrug und wird mit Freiheitsstrafe geahndet.

Text: Petra Schwegler

11. Februar 2016

Ein wichtiges Urteil für Sky: "Das Landgericht Verden hat einen 53-jährigen Mann aus Leese in Niedersachsen wegen des illegalen Vertriebs von Sky über das Internet zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt", teilt der Münchner Pay-TV-Anbieter am Donnerstag mit. Damit bestätige die Behörde die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Stolzenau aus dem Jahr 2013 im Grundsatz. Das Urteil zum "Cybercrime" dürfe als richtungsweisend für die rechtliche Beurteilung derartiger Tatbestände in zukünftigen Verfahren gelten, heißt es weiter.

Hintergund: Der Täter hatte in mehreren nachgewiesenen Fällen illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen so genannten Card-Sharing-Server betrieben und die Zugänge dazu verkauft hatte. Er wurde nun wegen "gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen" verurteilt. Kurzum: Wer Sky hackt, wird verknackt. 

Sky selbst und Nagravision, dem Hersteller eines der zum Tatzeitpunkt von dem Pay-TV-Unternehmen eingesetzten Sicherheitssysteme, waren dem Ganzen auf die Schliche gekommen. Sie waren an dem Verfahren zudem als Nebenkläger beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.


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