WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Werder Bremen darf Bwin-Werbung nur aus der Ferne bewundern

Der Streit um Werder Bremens Trikotsponsor Bwin treibt kuriose Blüten. Der Tabellenzweite der Fußball-Bundesliga darf am kommenden Samstag beim VfB Stuttgart zwar nicht mit dem Bwin-Logo auf dem Trikot auflaufen, der Gastgeber selbst zeigt aber ungestraft Werbebanden mit dem Bwin-Aufdruck.

Text: W&V Redaktion

7. Februar 2007

Der Streit um Werder Bremens Trikotsponsor Bwin treibt kuriose Blüten. Der Tabellenzweite der Fußball-Bundesliga darf am kommenden Samstag beim VfB Stuttgart zwar nicht mit dem Bwin-Logo auf dem Trikot auflaufen, der Gastgeber selbst zeigt aber ungestraft Werbebanden mit dem Bwin-Aufdruck. "Irrwitzig", wie der fürs Marketing zuständige Werder-Geschäftsführer Manfred Müller findet. Der Club von der Weser hat eine Unterlassungsverfügung vom Regierungspräsidium Karlsruhe erhalten. "Das ist bei Gästen zuständig", erklärte Müller. Bei den Stuttgartern hingegen greift eine ähnliche Anordnung nicht, weil eine Klage des VfB beim Verwaltungsgericht läuft. Bis zu einer Entscheidung darf der Verein weiter mit dem privaten Wettanbieter im Geschäft bleiben.
Werder Bremen ist seit Beginn der Saison für Bwin im Einsatz, musste wegen der unterschiedlichen Rechtslage aber mehrfach auf Trikots mit der Aufschrift "We win" ausweichen. "In Aachen und Leverkusen ist unsere Werbung erlaubt, in Bochum und Schalke nicht", wundert sich Marketing-Manager Müller über die unterschiedlichen Zuständigkeiten. Zuletzt hatte das Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt ein Verfahren gegen Verantwortliche von Werder Bremen eingeleitet. Dem Verein wird vorgeworfen, im Testspiel beim 1. FC Magdeburg am 23. Januar auf den Trikots für Bwin geworben zu haben. Das Unternehmen hat in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Innenministeriums keine Konzession.


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


18.06.2025 | Kienast Holding GmbH & Co. KG | Wedemark (Junior) Social Media Manager:in (m/w/d)
Kienast Holding GmbH & Co. KG Logo
17.06.2025 | Ärzte ohne Grenzen e.V. | Berlin Senior Advisor Market Research (w/m/d)
Ärzte ohne Grenzen e.V. Logo
16.06.2025 | D. Kremer Consulting | Steinhagen Marketing Manager/Marketing Allrounder (g*)
D. Kremer Consulting Logo
13.06.2025 | MG Optics GbR | deutschlandweit Freie Gebiete! Wir suchen Aussendienst-Agenten (m/w/d)
MG Optics GbR Logo
12.06.2025 | Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH | Enger Content Creator (m/w/d) im Bereich Foto, Video & Grafik
Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.