Gerne würden auch Rabattversprechen im Kleingedruckten sofort wieder zurückgenommen, meinen die Anwälte, die die betroffenen Firmen auf Unterlassung ihrer Aussagen verklagen. So habe ein Anbieter in einem Prospekt Geburtstagsangebote sowie Rabatte von 20 Prozent "auf alles" versprochen. In einer Fußnote wurde dann erläutert, dass sämtliche in dem Prospekt gezeigten Produkte von diesem Preisnachlass ausgenommen sein sollten.

Auch beim Erfinden von Sonderverkaufs-Anlässen seien die Händler viel zu kreativ. So habe eine nationale Handelskette ihre bundesweit einheitlichen Angebote in regional differenzierten Prospekten mal als Messepreise und mal als Räumungsverkauf beworben. Auch könne der Verbraucher keineswegs darauf vertrauen, dass das Angebot nur zeitlich begrenzt vorhanden ist. Manche angeblichen Sonderangebote wurden immer wieder zum selben Preis offeriert - womit zumindest der durchgestrichene Vergleichspreis zur wettbewerbswidrigen Angabe wird, weil er letztlich zeitnah nie gefordert wurde.

Die nach eigenen Angaben von 1200 Firmen und 800 Kammern getragene Wettbewerbszentrale verlangt von den Unternehmen jeweils Unterlassungserklärungen. Werden diese nicht freiwillig abgegeben, droht eine Klage wie aktuell in vier Fällen: Dänisches Bettenlager, Segmüller, Poco und Finke Das Erlebnis-Einrichten. Viele der Hinweise seien aus dem Möbelhandel selbst gekommen. (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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