
Wettbewerbsrecht: Vier Agenturen klagten gegen Vok Dams
Die Event-Agenturen JvM/relations, Milla & Partner, The Companies und Triad haben gegen Vok Dams wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht geklagt. W&V sprach mit dem Chef von Vok Dams, Stephan Schäfer-Mehdi.
W&V: Herr Schäfer-Mehdi, hat sich der Wettbewerb in Ihrer Branche verschärft?
Schäfer-Mehdi: Die Lage hat sich wieder entspannt. Das sehen wir alle in der Branche an den Umfragen, den Anfragen und beauftragten Projekten. Aber die Ansprüche der Unternehmen und der Kostendruck sind geblieben. Das führt durch schlecht durchdachte Pitches zu einem immensen und nicht mehr vertretbaren Aufwand auf Agenturseite, zum Teil aber auch zu einer höheren Qualität im Live-Marketing.
W&V: Vier Mitbewerber klagten, Vok Dams habe wiederholt durch unwahre Behauptungen wie "erste und einzige Agentur für integrierte und vernetzte Direktkommunikation" gegen gültiges Wettbewerbsrecht verstoßen.
Schäfer-Mehdi: Das hat uns überrascht, da wir eigentlich zu unseren Wettbewerbern ein respektvolles, kollegiales und manchmal sogar freundschaftliches Verhältnis pflegen. Offensichtlich sehen das diese vier Agenturen beziehungsweise deren Inhaber jedoch anders. Zum Hintergrund: Es gibt seit einigen Jahren regelmäßig gemeinsame informelle Treffen von einigen zumeist kreativ orientierten Agenturen, darunter auch den vier angesprochenen Mitbewerbern. Aus diesem Kreis heraus ist – in Absprache – das Vorgehen diskutiert worden und sind die Abmahnungen erfolgt. Das ist eine gezielte Aktion gegen uns und nicht die spontane Empörung von vier einzelnen Wettbewerbern.
W&V: In zwei von vier Fällen haben Sie sofort eine Unterlassungserklärung unterschrieben, bei einer dritten zunächst Widerspruch eingelegt. Im Juni entschied nun das Oberlandesgericht Köln, dass Sie sich auch nicht als „Marktführer für Events und Live-Marketing in Deutschland" bezeichnen dürfen. Offenbar waren alle Klagen berechtigt.
Schäfer-Mehdi: Wir haben uns nie allein über eine „Marktführerschaft“ positioniert. Wir bleiben in der Ausrichtung kreativ, strategisch und international. Und wenn wir im nächsten Umsatz-Ranking wieder eine Spitzen- und im Kreativ-Ranking eine vordere Position einnehmen, freuen wir uns darüber. Die Unterlassungserklärungen hatten wir aus Respekt vor den verletzten Gefühlen der vier Wettbewerber unterschrieben und von den beanstandeten Formulierungen schon Abstand genommen. Das hat aber offensichtlich nicht gereicht. Es kamen gleich noch zwei einstweilige Verfügungen hinterher. Dann wollten wir doch mal sehen, wie ein Gericht den Begriff „Marktführerschaft“ in einer äußerst heterogenen Branche definiert. Uns hat übrigens ein Journalist erstmalig so tituliert, wenn ich mich recht erinnere, war das sogar Anfang 2001 in W&V.