Constantin Film klagte wegen "Fack Ju Göhte"-Urteil vor dem EU-Gericht

Gegen diese Entscheidung klagte Constantin Film vor dem EU-Gericht, das dem Markenamt 2018 Recht gegeben und ähnlich argumentierte hatte. EUIPO habe zu Recht entschieden, dass "Fack Ju Göhte" gegen die guten Sitten verstoße - und deshalb nicht als Marke eingetragen werden könne. Die Tatsache, dass die Filme seit dem Kinostart von Millionen Menschen gesehen worden seien, bedeute nicht, dass Verbraucher nicht an dem angemeldeten Titel Anstoß nähmen. Auch gegen diese Entscheidung legte Constantin Film Rechtsmittel ein.

Nach dem Urteil des EuGH stehen die Chancen für die Produktionsfirma nun gar nicht schlecht. Die Luxemburger Richter widerlegten die Argumentation des Markenamts in wesentlichen Punkten und entschieden, dass die Behörde den Antrag erneut prüfen müsse. Es sei nicht plausibel erklärt worden, weshalb das deutschsprachige Publikum das Wortzeichen "Fack Ju Göhte" als Verstoß gegen grundlegende moralische Werte und Normen der Gesellschaft wahrnähme, wenn es als Marke verwendet würde.

Zum einen habe der Titel "Fack Ju Göhte" trotz des großen Erfolgs der Filme mit Elyas M'Barek, Karoline Herfurth, Max von der Groeben und Jella Haase nicht zu einem Meinungsstreit beim Publikum geführt. Außerdem seien zu den Filmen jugendliche Zuschauer zugelassen gewesen, und sie hätten Fördermittel verschiedener Organisationen erhalten. Selbst das Goethe-Institut habe sie zu Unterrichtszwecken verwendet.

Die Luxemburger Richter unterscheiden zudem darin, ob man den Ausdruck "fuck you" in seiner Muttersprache wahrnimmt oder nicht. In der Muttersprache könne die Empfindlichkeit wesentlich stärker sein als in einer Fremdsprache. Deshalb nähme das deutschsprachige Publikum den Ausdruck "fuck you" nicht zwangsläufig so wahr wie die deutsche Übersetzung. Zudem bestehe der Titel nicht aus dem englischen Ausdruck, sondern aus der lautschriftlichen Übertragung ins Deutsche - und werde noch durch das Element "Göhte" ergänzt.

Michel Winde, dpa