Der Grund: Zwar erlauben die neuen EU-Regeln neben Pay-Angeboten auch den Anbietern von frei verfügbaren Inhalten, diese im Ausland innerhalb europäischer Grenzen zugänglich zu machen. Doch trifft auch sie die Pflicht, das Wohnsitzland des Nutzers zu prüfen. Dafür werden ihnen aber in der Regel die nötigen Daten fehlen.

Freie Mediatheken wie jene von ProSiebenSat.1 oder ARD und ZDF werden dann in die Röhre schauen. Somit wird die bisher bekannte Fehlermeldung "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar" auch künftig nicht ganz verschwinden. Auch rein werbefinanzierte (Youtube) scheiden damit schon aus. 

Wie die Regeln zusätzlich eingeschränkt werden

Die neuen Regeln im Bereich Geoblocking gelten außerdem nur für "vorübergehende" Auslandsaufenthalte. Wie lange das ist, hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Neben einem Urlaub soll es auch für einen Studienaufenthalt gelten. Wer seinen Wohnsitz aber komplett nach Spanien verlegt, wird die Bundesliga nicht über ein deutsches Sky-Abo anschauen können.

Hier sind die neuen Regeln gegen das Geoblocking ähnlich schwammig wie beim vermeintlichen Abschaffen der Roaminggebühren für Mobilfunkbenutzer vor einigen Monaten. Das im Heimatland vereinbarte Datenvolumen kann zwar im EU-Ausland genutzt werden, doch zeitlich begrenzt. Mit der freien Wahl eines Netzbetreibers über Grenzen hinweg hat das nichts zu tun. Das Gleiche gilt für die Regeln im Streaming.

Noch müssen Anfang Juni die EU-Mitgliedstaaten der Reform noch ihr offizielles Okay geben, was allerdings nur als Formsache gilt. Bereits im Februar hatten sich Vertreter von Parlament, Rat und EU-Kommission auf den Kompromiss geeinigt.

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.