ZAK rügt Sat.1
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat mehrere Fälle von unzulässigen Werbeformen beanstandet. Darunter auch die Ausstrahlung eines VW-Spots im Anschluss an einen Imagetrailer auf Sat.1.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 9. August in Berlin mehrere Fälle von unzulässigen Werbeformen beanstandet. Darunter auch die Ausstrahlung eines VW-Spot im Anschluss an einen Imagetrailer auf Sat.1. Der Trailer wurde ab 15. Mai im Abendprogramm ausgestrahlt, etwa vor der Werbeunterbrechung der Sendung "The Mentalist". Während des Trailers läuft Kylie Minogue auf ein VW Cabrio zu, steigt ein und fährt durch eine Sat.1-Szenerie. Zu sehen ist das Auto mitsamt Logo. Direkt im Anschluss daran strahlte Sat.1 einen Werbespot der Sängerin für das VW-Cabrio aus, der bis 23. Juli exklusiv auf Sat.1 lief.
Da die ZAK Image-Trailer als Teil des Programms auffasst, sieht sie in der Vernüpfung von Trailer und Spot eine unzulässige Vermischung von Programm und Werbung. Für den Zuschauer sei die Werbung im Image-Trailer weder leicht zu erkennen noch deutlich vom redaktionellen Teil des Programms unterscheidbar, so die Begründung für die Rüge.
Erst im Juni hat die ZAK Split-Screen- und Move-Screen-Werbung für grundsätzlich zulässig erklärt, zwei Fälle bei RTL und Sat.1 aber ebenfalls beanstandet, bei denen die Werbung nicht eindeutig gekennzeichnet war.