
Rechtsstreit:
Zwist mit Wepper: Teilsieg für Atze Schröder
Im Rechtsstreit mit Komiker Atze Schröder konnte sich Fritz Wepper vor dem Landgericht München nur in zwei von fünf strittigen Fragen durchsetzen....
Im Rechtsstreit mit dem Komiker Atze Schröder konnte sich Fritz Wepper vor dem Landgericht München nur in zwei von fünf strittigen Fragen durchsetzen. Der Schauspieler Wepper muss sich damit weiterhin die Behauptung gefallen lassen, er selbst habe die Beziehung mit der viel jüngeren Susanne Kellermann in die Öffentlichkeit gebracht. Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung gegen Schröder wegen Aussagen in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz teilweise auf. Schröder hat bei Lanz behauptet, Wepper habe mit einer so genannten Homestory seine Beziehung und das gemeinsame Kind in die Öffentlichkeit gebracht. Wepper und Kellermann, die zu diesem Zeitpunkt schon getrennt waren, gaben in der "Bunten" ein gemeinsames Interview über ihre Beziehung. Verschiedene andere Bemerkungen über den Schauspieler Wepper darf der Comedien dagegen nicht mehr wiederholen, unter anderem zu Reaktionen des Bühnenpublikums auf den Münchner Schauspieler.
An den Verfahrenskosten müssen sich beide Promis beteiligen. Wepper zu drei Fünfteln und Schröder zu zwei Fünftel. Möglicherweise ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen – beide Seiten können in Berufung gehen.
Mit Sicherheit war die Verhandlung nicht der letzte Termin, bei dem Wepper und Schröder im Gerichtssaal miteinander zu tun hatten. Schon seit einiger Zeit streiten die beiden um Äußerungen Schröders in dem Programm "Schmerzfrei". Wepper hat den Comedian auf Unterlassung sowie ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro verklagt, weil er sich gedemütigt fühlt. Das Landgericht hatte den Antrag Weppers auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen, das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung aber auf mit der Begründung: "Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst." Am 24. April soll dieser Rechtsstreit im Hauptsacheverfahrenverhandelt werden.
dpa/fm