Aus meiner Sicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die die meisten Influencer auch bislang weitestgehend umgesetzt haben; denn erfolgreiche Content-Kreatoren sehen sich auch selbst als Marke und wollen diese nicht zugunsten eines einzelnen (bezahlten) Posts beschädigen. Das Gericht unterstreicht hier den Anspruch auf eine beiderseitige Verantwortung und löst damit mehr Partnerschaft auf Augenhöhe zwischen Marke und Influencer aus. Das ist eine wirklich gute Entwicklung.

Hinzu kommt, dass die Rechtssicherheit auch bei internen Abläufen hilft und diese beschleunigt bzw. vereinfacht. Und auf diese Weise Schaden von der Marke abwenden kann bzw. im Idealfall gar nicht erst entstehen lässt. Und das geht so: Unternehmen und Agenturen im Influencer-Business nutzen diverse Tools und Prozesse, um falsche bzw. rechtswidrige Taggings aufzuspüren. Durch das BGH-Urteil ist jetzt allerdings geklärt, was geht und was nicht. Und das verhindert einen regelwidrigen Post zeitnah, der ansonsten möglicherweise durch Unklarheit veröffentlicht worden wäre und Schaden für beide, Influencer und Marke, nach sich gezogen hätte.

Produktplatzierungen sind weiterhin Werbung

Anders verhält es sich mit einer direkten Produktplatzierung. Das wohl bekannteste Beispiel ist der Produkt-Tag auf Instagram: hier stellt die Plattform die Möglichkeit zur Verfügung, eigenen Shops in den jeweiligen Marken- und Unternehmens-Accounts einzurichten. Nutzer und Follower können hier direkt über den Tag in einem Post Produkte kaufen. Die Artikel sind mit Preis aufgelistet. Diese Mechanik ist laut BGH eindeutig Werbung und muss folglich auch als solche gekennzeichnet werden.

Auch hier schafft der BGH nun eine Regelung, die Menschen bereits aus anderen Nutzungsszenarien kennen: Ob Print, TV oder andere Medien, Produktplatzierungen sind gekennzeichnet. Dass das nun auch für den Bereich Social Media gilt, macht die Sache für alle Beteiligten im Handling einfacher. Und das ist ebenfalls eine positive Entwicklung.

Durch die Grundsatzentscheidung besteht nun nach Jahren der Unklarheit eine  konkrete Basis. Für Agenturen, Marketer in Unternehmen und vor allem natürlich Influencer künftig eine einfachere Zusammenarbeit in einem stetig wachsenden und sich wandelnden Markt. Der sicher auch künftig noch viele Schritte in seiner weiteren Entwicklung nehmen wird.


Philipp Hagl ist Gründer & CEO des Influencer-Marketing-Dienstleisters InfluenceMe.

Das 2016 in München gegründete Unternehmen bedient mit seiner eigens entwickelten Technologie alle relevanten Social Media Plattformen und übernimmt kampagnenbegleitend auch den Bereich Social Media Management für seine Kunden. Datenbasis sind über 24.000 Influencer Accounts in der unternehmenseigenen Plattform.


Autor: W&V Gastautor:in

W&V ist die Plattform der Kommunikationsbranche. Zusätzlich zu unseren eigenen journalistischen Inhalten erscheinen ausgewählte Texte kluger Branchenköpfe. Eine:n davon habt ihr gerade gelesen.