Die Verbraucherzentrale NRW hat kurz nach Einführung der Dash Buttons in Deutschland Klage eingereicht. Sie moniert unter anderem, dass der aktuelle Preis bei der Bestellung via Bestellknopf nicht direkt ersichtlich ist. Nutzer müssen ihn etwa via Smartphone oder Tablet auf der Homepage des Händlers abrufen. "Verbraucher können sich online sehr schnell einen Überblick über Angebot und Preis verschaffen. Daneben sind Schutzmechanismen bereits integriert, so dass etwa unbeabsichtigte Mehrfachbestellungen verhindert werden und jedes bestellte Produkt kostenfrei zurückgeschickt werden kann", so Bühler.

Nach Ansicht des Bitkom zeigt das Beispiel der Dash Buttons, dass der Rechtsrahmen in Deutschland oft zu starr ist und Innovationen dadurch behindert werden. "In den USA sind die Bestellknöpfe bereits recht verbreitet. In Deutschland haben es solch digitale Innovationen oft noch schwer", so Bühler. "Ein Rechtsrahmen, der sich eher am Kaufladen aus dem frühen 20. Jahrhundert als an der digitalen Ökonomie orientiert, schließt Kunden von modernen Dienstleistungen auch dann aus, wenn sie ihnen prinzipiell offen gegenüberstehen."

Noch höher als für die Bestellknöpfe ist die Zustimmung für die Nutzung von smarten Haushaltsgeräten, die auf Knopfdruck oder auch automatisch Verbrauchsgüter bestellen. Beispiel hierfür wäre eine Waschmaschine, die Waschmittel direkt nachordert, sobald es zuneige geht. Insgesamt 28 Prozent der Befragten können sich vorstellen, ein solches Gerät zu nutzen. "Diese Werte zeigen, dass es viele Verbraucher schätzen, wenn ihnen der lästige Einkauf von Alltagsartikeln abgenommen wird. Ein immer größerer Teil des Einkaufs kann heutzutage online erledigt werden – und mit Funktionen wie einem Bestellknopf oder smarten Haushaltsgeräten geht das noch einfacher. Gerade für nicht mehr ganz so mobile oder körperlich gehandicapte Menschen sind solche innovativen Lösungen praktisch und eine Erleichterung", so Bühler.


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Autor: W&V Redaktion

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