Nach Ansicht der Behörde nimmt die Deutsche Bahn eine Doppelrolle ein. Einerseits sei sie selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal bahn.de und mit ihrer App DB Navigator. Andererseits habe sie als mit weitem Abstand führendes Schienenverkehrsunternehmen die Möglichkeit, aufgrund ihrer Schlüsselstellung die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter zu kontrollieren.

Das Bundeskartellamt hatte das Missbrauchsverfahren Ende 2019 eingeleitet. Der Schriftsatz der Abmahnung füllt mehr als 300 Seiten.

Die Deutsche Bahn und bestimmte Mobilitätsplattformen haben in den kommenden Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme. Am Ende könnte die Behörde eine Verfügung erlassen.

Die Deutsche Bahn bestätigte den Erhalt der Abmahnung, wollte diese jedoch unter Verweis auf eine rechtliche Prüfung zunächst nicht kommentieren. Man habe in dem seit 2019 laufenden Verfahren umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert, hieß es in einem Statement.

"Inhaltlich geht es um neuartige Fragestellungen zum Online-Vertrieb, zu denen es bislang an gefestigter Rechtsprechung und Behördenpraxis fehlt", sagte ein Sprecher.

Zum Verfahren beigeladen war nach eigenen Angaben unter anderem die Plattform Omio. Plattform-Gründer Naren Shaam äußerte sich erfreut über die Einschätzung der Kartellwächter. Damit bekomme man die Möglichkeit, bessere Produkte für Kunden zu entwickeln. "Wir sind weiterhin bestrebt, eine faire und für beide Seiten wirtschaftlich sinnvolle Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn aufzubauen", betonte er.

Auch die Bundestagsfraktion der Grünen begrüßte die Haltung des Kartellamts. Es sei im Interesse der Kundinnen und Kunden öffentlicher Verkehrsmittel, Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln durchgehend planen, buchen, anhand von Echtzeitdaten verfolgen und schließlich in einem Vorgang bezahlen zu können, sagte der bahnpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Matthias Gastel, der Deutschen Presse-Agentur. "Wir erwarten, dass die Deutsche Bahn diesen berechtigten Anspruch der Öffentlichkeit unterstützt, statt diesen zu blockieren."

Gastel verwies in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag.

Darin hatte die Ampel-Koalition angekündigt, Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter verpflichten zu wollen, "Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitzustellen". Auch eine anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung wolle man ermöglichen.

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