An zweiter Stelle standen Verstöße gegen ethische und moralische Mindestanforderungen (70 Fälle), die der Werberat anhand seiner Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation beurteilt. Der recht hohe Anteil ist in dem breiten Spektrum an Beschwerdeinhalten begründet, die in dieser Rubrik zusammengefasst werden. Beispielsweise fielen in diese Kategorie ein TV-Spot, in dem ein Junge in Gegenwart seines Joghurt löffelnden Opas sagt "Ich warte, dass Opa den Löffel abgibt". Ebenfalls beanstandet wurde ein Werbeplakat für einen Supermarkt, auf dem unter zwei in der Pfanne brutzelnden Steaks der Slogan stand „So sieht Liebe machen aus". Diese Beschwerden wurden allerdings zurückgewiesen.

Besonders betroffeen: Werbung im Web

Weitere Beschwerden betrafen den Kinder- und Jugendschutz, die Diskriminierung von Personengruppen, die Nachahmungsgefahr gefährlichen oder unsozialen Verhaltens sowie sexuell anstößige Werbung. In 14 Fällen wurden Verstöße gegen den Kodex zur Alkoholwerbung geltend gemacht. In 5 Fällen wurde ein Verstoß gegen den Lebensmittelkodex vorgebracht.

Am häufigsten wird sich beim Deutschen Werberat über Online-Werbung beschwert. In 130 Fällen hat der Werberat 2019 über digitale Werbeinhalte entschieden. Mit 108 Fällen folgte die Plakatwerbung vor der TV-Werbung. Hier wurden 75 Fälle begutachtet.


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Autor: W&V Redaktion

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