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Kickback-Prozess: Mediaplus gewinnt gegen Haribo
Mediaplus gewinnt vor Gericht erneut gegen Harbio. Das Oberlandesgericht München hat die Klage des Lebensmittelkonzerns im Kickback-Streit erneut zurückgewiesen.
Die Agentur Mediaplus hat einen juristischen Sieg gegen ihren früheren Kunden Haribo errungen. Das Oberlandesgericht München hat erneut die Klage des Süßwarenkonzerns gegen die Münchner Agenturgruppe zurückgewiesen.
Haribo hatte 2004 Mediaplus verklagt. Der Konzern verlangt von der Agentur die Auszahlung von Rabatten und Vergütungen, die auf der Ebene des Einkaufsbündnisses Magna Global Mediaplus (MGMP) angefallen waren. An diesem Unternehmen hält Mediaplus 49 Prozent der Anteile, die restlichen Prozente teilen sich die Medianetworks Mediabrands und Universal McCann. Haribo erhebt Anspruch auf die so genannten Kickbacks, weil sie mit dem eigenen Mediavolumen erwirtschaftet worden seien. Mediaplus dagegen argumentiert, der Einkaufsverbund MGMP sei eine eigenständige Firma, die für originäre Leistungen von den Medien Vergütungen erhalte. Haribo hatte lediglich mit der Agentur Mediaplus ein Vertragsverhältnis, nicht aber mit der Schwesterfirma Magna Global Mediaplus.
Dieselbe Kammer hatte in einem früheren Prozess eigentlich bereits 2014 pro Mediaplus geurteilt. Doch 2016 hatte der Bundesgerichtshof das Verfahren noch einmal neu aufgerollt und eine erneute Verhandlung beim OLG München angeordnet. Dies urteilte nun im Kern so wie bereits vor vier Jahren.
Gericht: Version von Mediaplus "nicht unplausibel"
Vereinfacht lautet die Begründung: Für die Version von Haribo fehlen die juristisch stichhaltigen Beweise. „Die diesbezügliche Urkundenlage ist dürftig“, heißt es in der Begründung des Urteils. Gleichzeitig sei die Darstellung von Mediaplus, die Vergütungen habe Magna Global für verschiedene Dienstleistungen erhalten, zwar „nicht recht präzise, aber in sich nicht unplausibel“.
Das Urteil hatte das OLG München bereits Ende 2017 gefällt, es wurde aber erst jetzt bekannt. Der endgültige Schlusspunkt unter dem Streit ist der jüngste Richterspruch aber vermutlich noch nicht. Haribo kann nun erneut vor dem Bundesgerichtshof anfechten, dass das Oberlandesgericht München keine Revision zugelassen hat.