Vereinfacht lautet die Begründung: Für die Version von Haribo fehlen die juristisch stichhaltigen Beweise. „Die diesbezügliche Urkundenlage ist dürftig“, heißt es in der Begründung des Urteils. Gleichzeitig sei die Darstellung von Mediaplus, die Vergütungen habe Magna Global für verschiedene Dienstleistungen erhalten, zwar „nicht recht präzise, aber in sich nicht unplausibel“.

Das Urteil hatte das OLG München bereits Ende 2017 gefällt, es wurde aber erst jetzt bekannt. Der endgültige Schlusspunkt unter dem Streit ist der jüngste Richterspruch aber vermutlich noch nicht. Haribo kann nun erneut vor dem Bundesgerichtshof anfechten, dass das Oberlandesgericht München keine Revision zugelassen hat.


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Autor: W&V Redaktion

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