Konto vererbbar:
BGH erlaubt Eltern Zugriff auf Facebook-Konto der toten Tochter
Das BGH fällt ein Grundsatzurteil zur Vererbbarkeit digitaler Hinterlassenschaften: Facebook muss einer Mutter Zugriff auf Nachrichten ihrer toten Tochter gewähren.
Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in letzter Instanz entschieden.
Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. (Az. III ZR 183/17)
Die Richter hoben ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das die Sperre unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis bestätigt hatte. Die Eltern erhoffen sich von den privaten Inhalten der Seite Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen. Das Mädchen war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Ob es ein Suizid war, ist unklar.
Wie Facebook handelte
Facebook hatte die Seite nach dem Tod des Mädchens im so genannten Gedenkzustand eingefroren. Die Eltern konnten sich deshalb auch mit Passwort nicht mehr anmelden. Der US-Konzern wollte die Konto-Inhalte nicht freigeben, weil die Freunde des Mädchens darauf vertraut hätten, dass die ausgetauschten Nachrichten privat blieben.
Bitkom-Präsident Achim Berg ordnet das Urteil ein: "Wer nach dem Tod Zugang zur digitalen Kommunikation erhält, ist rechtliches Neuland. Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zur Vererbbarkeit der digitalen Hinterlassenschaften. Grundsätzlich ist deshalb zu begrüßen, dass sich nun Gerichte mit dem Thema Digitales Erbe beschäftigen und so rechtliche Grundsatzfragen beantworten. Die jeweiligen Rechte und Pflichten von Plattform-Betreibern und Nutzern müssen schnell geklärt werden."
Das Thema Digitaler Nachlass werde in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Auch der Beratungsbedarf der Bürger dazu steige, da die Digitalisierung mittlerweile in so gut wie jedem Lebensbereich angekommen ist. Der Bitkom rät daher "zu einem bewussten und frühzeitigen Umgang mit dem Thema. Internetnutzer sollten schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod die eigenen digitalen Daten verwaltet beziehungsweise gelöscht werden sollen".
W&V Online/dpa