In dem Fall warf die Kommission Google bereits im April 2015 vor, bei den Shopping-Angeboten werde der eigene Service zum Nachteil von Konkurrenten und Verbrauchern bevorzugt.

Im April warf die Kommission Google in einem zweiten Verfahren vor, mit der Geschäftspolitik bei Android den Wettbewerb im Smartphone-Markt zu behindern. Sie stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten. Außerdem biete der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern finanzielle Anreize dafür, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallieren.

Bei EU-Wettbewerbsverfahren drohen in letzter Konsequenz Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die Kommission startete die erste Wettbewerbsprüfung von Google bereits Anfang 2010.


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Autor: W&V Redaktion

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