Ein Vergleich könnte sein, dass Facebook sich verpflichtet, die verleumdenden Bilder von Anas M. europaweit zu löschen und auch mit allen künftig von ihm gemeldeten Bildern so zu verfahren. Er werde mit seinen Mandanten besprechen, ob man sich darauf einigen könne, sagte Facebook-Anwalt Munz. "Ich halte das für möglich." Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, will das Gericht am 7. März seine Entscheidung verkünden.

Ziel von Anas M. ist darüber hinaus aber, dass Facebook nach Duplikaten der verleumdenden Fotomontagen suchen muss, auch wenn der Ursprungsbeitrag gemeldet und gelöscht wurde. "Uns geht es darum, dass die Hetze, die Verleumdungen gegen Anas M. aufhören und dabei reicht es nicht aus, dass ein oder zwei Bilder gelöscht werden", sagte sein Anwalt Jun am Montag.

Vorerst bleiben die Fake News, die Anas M. belasten, also zum Teil online. "Das Foto hat mein Leben verändert", sagte er in Würzburg. In der Schule werde über ihn gelacht, viele Menschen redeten schlecht über ihn. "Facebook macht unsere Welt kaputt, jede Person schreibt etwas und die Leute glauben das."

Fake News in sozialen Netzwerken, also bewusst falsche Nachrichten, die Stimmung in eine bestimmte Richtung erzeugen sollen, verbreiteten sich zuletzt unter anderem im US-Präsidentschaftswahlkampf. Mit der politischen Debatte um Fake News hat der Würzburger Prozess aber nur insofern zu tun, als dass Anas M. durch Fake News verleumdet wurde. Seine Persönlichkeitsrechte in dieser Form zu verletzen, ist aber bereits nach aktueller Rechtslage verboten - online wie offline.

"Es ist das Problem, dass der eigentliche Verursacher nicht aufzufinden ist", sagte der Vorsitzende Richter und bezog sich darauf, dass der eigentliche Verfasser der verleumdenden Fotomontage unbekannt ist. "Und ich erlaube mir die Anmerkung - wenn das möglich wäre, dann wäre mit dem ganzen Zauber hier ja Schluss." Ähnlich argumentierte auch ein weiterer Anwalt Facebooks: "Es ist kein Inhalt, den Facebook hergestellt oder auch nur angefasst hat". Dass Facebook an Anas M. Schmerzensgeld zahlt, sei deshalb ausgeschlossen. (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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