Der Angeklagte hatte den Prozess durch einen Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1.920 Euro erzwungen. Die zunächst verhängten 160 Tagessätze bestätigte das Gericht nun, ging aber von einem höheren Einkommen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Politikerin Roth ist selbst auf Facebook aktiv. Dort hat sie über 53.000 Likes und über 52.000 Menschen haben Roth abonniert. (mit dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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