Google darf fremde Markennamen bei AdWords einbinden
Höchstrichterlicher Segen für Google: Das Suchmaschinen-Imperium darf als Schlüsselbegriffe für Textanzeigen rund um Trefferlisten (AdWords) nach Belieben Markennamen einbuchen.
Höchstrichterlicher Segen für Google: Das Suchmaschinen-Imperium darf als Schlüsselbegriffe für Textanzeigen rund um Trefferlisten (AdWords) nach Belieben Markennamen einbuchen. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof. Damit endet ein seit 2008 schwelender Rechtsstreit.
Im Klartext bedeutet das Urteil: Schaltet etwa BMW bei Google das Keyword „Daimler“, erscheint ein Inserat der Münchner, wenn Surfer nach Mercedes-Limousinen suchen. Oder „Burger King“, wenn jemand „McDonald’s“ eintippt. Google feiert den Richterspruch in einer Stellungnahme als Votum für den „freien Informationsfluss im Internet“: „Einige Unternehmen“, heißt es, „wollen die Menge an Informationen kontrollieren und einschränken, die User auf Suchanfragen erhalten.“ Gemeint sind Unternehmen wie das französische Fashion- und Lifestyle-Label Louis Vuitton, die vor den Europäischen Gerichtshof gezogen waren. Das neue Urteil weist sie in die Schranken. Markenrechte zu besitzen, so Google, bedeute keine absolute Hoheit über die Markennamen. Konkurrenten lässt sich nicht verbieten, sie im Suchmaschinenmarketing zu verwenden.
„Die bisherige Handhabung von Google und anderen Suchmaschinen, die auf Antrag Markenschutz gewährten, ist sehr zu begrüßen“, kommentiert Harald Fortmann, Vize-Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), die Entscheidung des EuGH. „Es bleibt zu hoffen, dass hier nicht aufgrund des Urteils diese Handhabung wieder zu Gunsten der Werbeerlöse aufgehoben wird." Reza Malek, stellvertretender Vorsitzender der BVDW-Fachgruppe Performance Marketing, ergänzt: „Nun gilt es, dass Suchmaschinen - insbesondere Google - den ‚manuellen‘ Schutz der eingetragenen Marken auf Antrag der Markeninhaber auch in Zukunft sicherstellen. Finanzielle Interessen seitens der Suchmaschinen müssen hier ganz klar und deutlich zurückgestellt und die Interessen der Werbekunden gewährleistet werden.“ Google selbst hält sich zur Frage nach Konsequenzen für seine SEM-Praxis bedeckt: „Um zu sagen, was unsere nächsten Schritte sein werden, ist es zu früh.“ (bell)