Haftstrafen für Kino.to-Nutzer?
Auf beschlagnahmten Rechnern der dichtgemachten Streaming-Plattformen kino.to und kinox.to hat die Dresdner Staatsanwaltschaft Daten von Premium-Kunden gefunden.
Ende Oktober vergangenen Jahres hatten die Nutzer der im Juni dicht gemachten Streaming-Plattform kino.to noch nichts zu befürchten. Zunächst kümmerte sich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden um die Betreiber. "Die strafrechtliche Verfolgung von Nutzern sei erstmal zurückgestellt, hieß es damals gegenüber W&V Online. Doch jetzt wird es eng. Wie Focus Online berichtet, fand die Staatsanwaltschaft auf bei Kino.to beschlagnahmten Rechnern die Daten von Premium-Kunden, die per Paypal bezahlt hatten. Nun droht tausenden der ehemaligen Nutzer der Raubkopien-Site ein Strafverfahren. Gleiches gilt für die Kunden der ebenfalls illegalen Nachfolgesite Kinox.to, die mit einem ähnlichen Bezahlsystem funktioniert. Den Nutzern der illegalen Streaming-Dienste müsse klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen, sagte Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) Focus.de.
Dass nun gegen die Nutzer der Streaming-Plattforme gerichtlich vorgegangen werden soll, überrascht den Kölner Medien-Rechtsanwalt Christian Solmecke von Wilde Beuger Solmecke. Er hält an der Ansicht fest, dass die "Nutzer von kino.to allerdings schon keine Straftat begangen haben, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist." Und er ist der Überzeugung, dass "selbst wenn es hier zu Anklagen kommen sollte, müssen die Konsumenten - anders als die Betreiber von kino.to - keinesfalls mit Haftstrafen sondern allenfalls mit Geldbußen rechnen".