WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Lizenz nicht verlängert:
London wirft Uber raus

Auflagen aus Sicht der Nahverkehrsbehörde nicht erfüllt. Nun will London die Lizenz für den Fahrdienst-Vermittler Uber nicht verlängern. Der wehrt sich.

Text: W&V Redaktion

22. September 2017

Uber hat kein Händchen bei den Briten.
Uber hat kein Händchen bei den Briten.

Foto: Uber

Es läuft nicht rund für Uber. Der Fahrdienst-Vermittler erhält keine neue Lizenz für London. Das teilte die Nahverkehrsbehörde der britischen Hauptstadt am Freitag mit. Uber vermittelt via Handy-App private Fahrdienste.

Uber sei nicht "fähig und geeignet", um eine Verlängerung der Lizenz zu erhalten, hieß es zur Begründung. Unter anderem bemängelte die Behörde, Uber zeige nicht genug Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich der Sicherheit seiner Fahrgäste und der Öffentlichkeit.

Die laufende Lizenz für Uber für die britische Hauptstadt läuft am 30. September aus. Das US-Unternehmen hat nun 21 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen.

"Alle Unternehmen in London müssen nach den Regeln spielen und die hohen Standards einhalten, die wir erwarten - vor allem wenn es um die Sicherheit von Kunden geht", erklärte Londons Bürgermeister Sadiq Khan einer Mitteilung zufolge. 

Twitter

In London buchen nach Angaben von Uber rund 3,5 Millionen Menschen Fahrten über die App. Über 40.000 Fahrer böten dort ihre Dienste auf der Plattform an.

Für sie sei die Entscheidung "frappierend", kritisierte der Chef von Uber in London, Tom Elvidge. Uber werde dagegen "unverzüglich" Widerspruch vor Gericht einlegen. Die Behörde habe dem Druck weniger Leute nachgegeben, die die Auswahl für Verbraucher einschränken wollten. In London sind auch diverse andere Fahrdienst-Vermittler aktiv. 

W&V Online/dpa


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


05.06.2025 | FISCHER Akkumulatorentechnik GmbH | Neuss Marketing Kampagnen Spezialist (alle Menschen)
FISCHER Akkumulatorentechnik GmbH Logo
03.06.2025 | Ostwestfalenlippe Gmbh | Bielefeld Kommunikationsmanager (m/w/d)
Ostwestfalenlippe Gmbh Logo
02.06.2025 | Kienast Holding GmbH & Co. KG | Wedemark Mediengestalter - Schwerpunkt Print (m/w/d)
Kienast Holding GmbH & Co. KG Logo
30.05.2025 | Münzenversandhaus Reppa GmbH | Pirmasens Marketingmanager (Print) (m/w/d) in Festanstellung oder als Freelancer
Münzenversandhaus Reppa GmbH Logo
28.05.2025 | kraftundadel Werbeagentur Inh. Christian Adelhütte | Wiesbaden Performance Marketing Manager - Social Media (m/w/d)
kraftundadel Werbeagentur Inh. Christian Adelhütte Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten Events-neu

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.