Der Tatverdächtige habe versucht, beliebige Angriffsszenarien wie beispielsweise so genannte Denial-of-Service-Attacken (DDoS) anzubieten. Dabei werden unter anderen Web-Seiten durch unsinnige massenhafte Datenanfragen außer Gefecht gesetzt.

Die Telekom-Router waren nach Einschätzungen von Experten zwar immun gegen den Versuch, die Schadstoffsoftware zu installieren. Allerdings war die Schnittstelle TR-069 vom Netz aus erreichbar, so dass massenhafte Anfragen aus dem Netz letztlich die Router in die Knie zwang. Neben den Kunden der Deutschen Telekom waren auch rund 100.000 Anwender in Großbritannien betroffen, die Kunden der Provider TalkTalk, KCom und Post Office sind.

Bei der Fahndung nach dem mutmaßlichen Täter haben nach Angaben des BKA deutsche, britische und zypriotische Strafverfolgungsbehörden unter Beteiligung von Europol und Eurojust zusammengearbeitet. Wie sie dem Tatverdächtigen konkret auf die Spur gekommen sind, teilen die Behörden nicht mit. Die Staatsanwaltschaft Köln versucht nun, die die Auslieferung des Beschuldigten nach Deutschland zu erreichen. Vollendete Computersabotage im besonders schweren Fall kann in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre geahndet werden.

Thomas Kremer, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance der Telekom wies darauf hin, dass Experten des Unternehmens die Strafverfolgungsbehörden unterstützt hätten. "Wir werden auch zivilrechtliche Schritte gegen den mutmaßlichen Täter prüfen." Das Beispiel zeige, dass das Recht auch im Cyberraum durchgesetzt werden könne. (dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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