Verbraucherzentrale Bundesverband:
Verbraucherschützer streiten sich mit Amazon über Prime-Bestellbutton
Der Verbraucherzentrale Bundesverband legt sich mit Amazon an: Der Online-Händler darf einen bestimmen Bestellbutton nicht mehr einsetzen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) legt sich mit Amazon an: Die Verbraucherschützer haben sich vor dem Oberlandesgericht Köln durchgesetzt. Der Klagegrund: Der Online-Händler hatte unter anderem die Premium-Mitgliedschaft "Amazon Prime" inklusive Video-Streaming-Dienst angeboten. Nach einem kostenlosen Probemonat müssen die Kunden 49 Euro im Jahr bezahlen, außer der Verbraucher kündigt vorher. Die Bestellung wurde durch Klick auf eine Schaltfläche mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" ausgelöst.
Die Richter urteilten, dass dieser Prime-Bestellbutton nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn seit Mitte 2014 müssen sich Online-Händler vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, darf diese nur mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
Die Aussage "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" sei sogar irreführend, befanden die Richter. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur "jetzt" möglich sei.
Ein weiterer Kritikpunkt: Amazon hatte vorher keinen Gesamtpreis angegeben, wenn sich der Kunde für ein Paket aus Prime-Abo und einem zusätzlichen Abo eines DVD-Verleihs entschied. Nur die Einzelpreise zu nennen, reiche bei Paketangeboten nicht aus.
Das OLG Köln hat keine Revision gegen das Urteil (Az. sechs U 39/15) zugelassen. Amazon hat aber die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.