Allerdings kassierte die Adblocker-Firma ein Jahr später eine Schlappe gegen Bild.de in zweiter Instanz: Die Finanzierung und damit das Geschäftsmodell des Adblocker-Platzhirschs Eyeo ist rechtswidrig, sagten die Kölner Richter.

Was das für die Medienbranche bedeute, erläuterte 2016 Medienrechtlerin Christine Libor bei W&V Online. (mit dpa)


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Autor: W&V Redaktion

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