Datenschutz:
Bundeskartellamt ermahnt Smart-TV-Hersteller
Smart-TVs mangelt es an Datentransparenz und an Sicherheit. Das stellte das Bundeskartellamt im Rahmen einer Sektoruntersuchung fest. Den Herstellern gab es konkrete Empfehlungen an die Hand.
Weil Verbraucher bei der Nutzung von Smart-TVs digitale Spuren hinterlassen, fordert das Bundeskartellamt eine bessere Aufklärung über deren weitere Verwendung. "Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens, ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, laut einer Mitteilung von Mittwoch. "Ziel muss es sein, den Nutzern von Smart-TVs – und von IoT-Geräten generell – zu deutlich mehr Souveränität über ihre eigenen Daten zu verhelfen. Fast jedes neu verkaufte Fernsehgerät ist heute ein Smart-TV. Anders als herkömmliche Fernseher bieten Smart-TVs unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten im digitalen Verbraucheralltag", so Mundt weiter. Über Smart-TVs können Nutzer neben dem klassischen Fernsehprogramm auch Mediatheken aufrufen, Videos streamen und weitere Internetangebote nutzen.
Die Geräte verfügten dabei über vielfältige Möglichkeiten, personenbezogene Daten zu speichern, stellt das Bundeskartellamt auf Basis einer Sektorenanalyse fest - etwa das Surf- und Klickverhalten oder den Klang der Stimme. Durch entsprechende Einstellungen könnten Nutzer zwar in der Regel verhindern, dass ihre Daten für personalisierte Werbung verwendet werden. In der Praxis wüssten viele Verbraucher jedoch nicht, wie das geht. Das liege auch an mangelnder Transparenz bei den Datenschutzbestimmungen vieler in Deutschland aktiver Smart-TV-Hersteller, kritisiert die Regulierungsbehörde. Auch bei der Sicherheit der gesammelten Daten gebe es Nachholbedarf. Das Kartellamt empfiehlt dem Gesetzgeber außerdem, Haftungsansprüche zwischen den verschiedenen Akteuren klarer zu definieren.
Die Forderungen im einzelnen:
- Verbraucher sollten noch besser und zielgerichteter über die Möglichkeit zur extensiven Datensammlung und -verarbeitung von Smart-TVs und Internet of Things-Geräten insgesamt informiert und aufgeklärt werden.
- Haftungsfragen beim Zusammenspiel der verschiedenen Akteure im IoT-Bereich sollten durch entsprechende gesetzliche Regelungen geklärt werden.
- Es bedarf eines klaren gesetzlich geregelten Anspruchs des Verbrauchers auch gegenüber dem Hersteller auf Software-Updates.
- Die verantwortlichen Unternehmen sollten verpflichtet werden, notwendige Informationen (Produktinformationen, Datenschutz, Voreinstellungsmöglichkeiten, etc.) klarer und einfacher zu vermitteln.
- Verbrauchern sollte es leichter gemacht werden, Datenschutzstandards bei einer Kaufentscheidung zu berücksichtigen, insbesondere durch eingängige Bildsymbole.