Drei weitere Rügen beziehen sich auf fehlende Kennzeichnung von Werbung oder PR. Der "Dingolfinger Anzeiger" wurde gerügt, weil er die redaktionelle Ankündigung einer Kabarettveranstaltung von der Schaltung einer Anzeige abhängig gemacht hatte. Eine solche Forderung ist ein grober Verstoß gegen den Pressekodex, da eine redaktionelle Berichterstattung nicht an eine finanzielle Gegenleistung gekoppelt werden darf.

Auch die Modellbauzeitung "RC-Freizeit" handelte sich eine Rüge wegen fehlender Trennung von redaktioneller Berichterstattung und Anzeigenmarkt ein. Ein Leser fragte nach Testberichten zu bestimmten Produkten und erhielt vom Chefredakteur die Antwort, dass man über diese Produkte weder berichtet habe noch berichten werde. Und zwar, weil die Hersteller in der Zeitschrift keine Anzeigen schalteten.

Eine öffentliche Rüge bekam Bild Online wegen eines Artikels über die medikamentöse Therapie bei vorzeitigem Samenerguss. Die Redaktion hatte darin umfangreich PR-Material wörtlich übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet. Außerdem wurden Preis und Handelsname des Medikaments genannt. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen das Verbot der Schleichwerbung und die Sorgfaltspflichten im Umgang mit PR-Material.

Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten vom 03. bis 04.12.2013 in Berlin. Sie behandelten insgesamt 103 Beschwerden.


Franziska Mozart
Autor: Franziska Mozart

Sie arbeitet als freie Journalistin für die W&V. Sie hat hier angefangen im Digital-Ressort, als es so etwas noch gab, weil Digital eigenständig gedacht wurde. Heute, wo irgendwie jedes Thema eine digitale Komponente hat, interessiert sie sich für neue Technologien und wie diese in ein Gesamtkonzept passen.