Auch hier profitiert ein Festland-Standort vom Brexit: "Beide Unternehmen planen, mit Aufnahme des Betriebs unter deutscher Lizenz auch neue Stellen in München zu schaffen", so die BLM weiter. Noch muss die Zulassungs- und Aufsichtskommission ZAK die Lizenzen abnicken.

Übrigens: Hintergrund der Zulassungsanträge von Turner und NBC ist, dass das in der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) verankerte Herkunftslandprinzip mit dem erwarteten Brexit für britische Medienunternehmen entfällt. Für EU-Mitgliedsstaaten gilt dagegen: Hat ein Medienunternehmen in einem europäischen Land eine Sendelizenz, dann darf das Programm des Veranstalters auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten rechtmäßig verbreitet werden.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.