BLM erteilt Sendeerlaubnis:
Es gibt jetzt Brexit-Lizenzen fürs TV
Turner und NBC strahlen diverse TV-Programme mit Lizenzen der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom aus. Mit dem Brexit muss ein neuer Lizenzgeber in der EU her - da kommt die BLM ins Spiel.
Der anstehende Brexit, der Großbritannien und die EU auf Trab hält, hat auch Auswirkungen auf TV-Sender. Oder besser: auf ihre Sendelizenzen. So haben etwa international tätige Anbieter wie Turner und NBC bisher teils europaweit auf Basis britischen Rechts gesendet, mit Lizenzen der Londoner Medienaufsichtsbehörde Ofcom.
Auch diese Grundlage ist mit dem geplanten Austritt der Briten aus der EU im März Geschichte. Profiteur ist die Münchner Medienanstalt BLM: Sie hat jetzt die ersten "Brexit-Lizenzen für TV-Spartenprogramme" vergeben.
Dazu teilen die bayerischen Medienwächter am Freitag mit: Da Lizenzen der britischen Medienaufsichtsbehörde Ofcom mit dem Brexit "nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine europäische Verbreitung dienen können", hätten Turner Broadcasting System Deutschland sowie NBC Universal Global Networks Deutschland bei der BLM neue Zulassungen für folgende 12 Pay-TV-Programme aus dem Bereich Unterhaltung beantragt: TCM (Irland/Malta), TCM (Griechenland), TCM (Frankreich), WBTV (Frankreich), TNT (Polen) und TNT (Rumänien) für Turner sowie Syfy, E! Entertainment (französischer Feed), 13 Ulica, Scifi, Diva und E! Entertainment (Eura Feed).
München wird neue Lizenzheimat
"Auch wenn all diese Programme nicht in Deutschland, sondern in anderen EU-Mitgliedsstaaten verbreitet werden, ist die Landeszentrale zuständig: Denn die Hauptverwaltung beider Antragsteller liegt in München und die redaktionellen Entscheidungen über deren Programme werden ebenfalls hier getroffen", heißt es.
Auch hier profitiert ein Festland-Standort vom Brexit: "Beide Unternehmen planen, mit Aufnahme des Betriebs unter deutscher Lizenz auch neue Stellen in München zu schaffen", so die BLM weiter. Noch muss die Zulassungs- und Aufsichtskommission ZAK die Lizenzen abnicken.
Übrigens: Hintergrund der Zulassungsanträge von Turner und NBC ist, dass das in der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) verankerte Herkunftslandprinzip mit dem erwarteten Brexit für britische Medienunternehmen entfällt. Für EU-Mitgliedsstaaten gilt dagegen: Hat ein Medienunternehmen in einem europäischen Land eine Sendelizenz, dann darf das Programm des Veranstalters auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten rechtmäßig verbreitet werden.