
Zu wenig verpixelt:
Fall von Lynchjustiz: Medienaufsicht rügt RTL-Bericht über Pädophile
Ein RTL-Bericht über Pädophile hatte einen Fall von Selbstjustiz zur Folge. Die Medienaufsicht rügt jetzt: Der Sender hatte den "Verdächtigen" zu wenig verpixelt.

Foto: RTL
RTL hat im Juni bei einem Fall von Lynchjustiz - im Nachgang zu einem Beitrag über Pädophile - offensichtlich Fehler gemacht. Die Medienwächter in Form ihrer Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) haben den Fall durchleuchtet und urteilen nun, dass der Kölner Privatsender gegen journalistische Grundsätze verstoßen habe. Der Gefilmte – ein vermeintlicher Pädophiler - sei zu wenig verpixelt und damit unkenntlich gemacht worden, heißt es am Dienstag vom Aufsichtsgremium.
Zur Erklärung: Ein Tatverdächtiger und weitere Männer hatten Mitte Juni einen 50-Jährigen in Bremen nach Zeugenaussagen für einen Pädophilen gehalten, der angeblich in einem Bericht der RTL-Sendung "Punkt 12" zu sehen gewesen war. Sie verprügelten den Mann; das 50-jährige Opfer war zeitweise in Lebensgefahr.
Tatsächlich handelte es sich dabei aber um einen anderen Mann. Wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, stand der Verprügelte in keinem Zusammenhang mit dem in der Sendung dargestellten Fall der Pädophilie. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten nach der Lynchjustiz wegen versuchten Totschlags.
Schon damals argumentierte die aufsichtsführende Medienanstalt NLM in Hannover, dass nach ihrer Auffassung die Anonymisierung des "Verdächtigen" nicht hinreichend wirksam gewesen sei. Verpixelt sei lediglich der Oberkörper gewesen, Statur, Gang und eine auffällige kurze Hose seien zu sehen gewesen. Dieser Auffassung schließt sich nun das übergreifende Gremium der Medienaufsicht an.
Wörtlich heißt es von der ZAK:
"In Folge der unzureichenden Verpixelung wurde der gefilmte Mann von Personen aus seinem direkten sowie erweiterten Umfeld erkannt. Auch wenn über das Verhalten von Personen mit pädophilen Neigungen im Internet und insbesondere über die Art und Weise, wie diese Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchen, ein Berichterstattungsinteresse besteht: Dies entbindet die Veranstalterin nicht davon, gerade bei diesem sensiblen Thema, die Persönlichkeitsrechte von gezeigten Personen zu wahren. Diese Berichterstattung von RTL verletzte die anerkannten journalistischen Grundsätze, wonach eine gebotene Anonymisierung auch wirksam sein muss (Ziffer 8 Pressekodex)."
In der RTL-Reportage vom 12. Juni hatte sich ein Reporter in einem bei Pädophilen beliebten Internetportal als Mädchen ausgegeben. Bei ihm meldete sich nach Senderangaben ein Mann, der sich mit dem Mädchen treffen wollte. Am Treffpunkt tauchte der Mann auf, der sich später im Fernsehen selbst erkannte und bei der Polizei meldete.