Wörtlich heißt es von der ZAK:

"In Folge der unzureichenden Verpixelung wurde der gefilmte Mann von Personen aus seinem direkten sowie erweiterten Umfeld erkannt. Auch wenn über das Verhalten von Personen mit pädophilen Neigungen im Internet und insbesondere über die Art und Weise, wie diese Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchen, ein Berichterstattungsinteresse besteht: Dies entbindet die Veranstalterin nicht davon, gerade bei diesem sensiblen Thema, die Persönlichkeitsrechte von gezeigten Personen zu wahren. Diese Berichterstattung von RTL verletzte die anerkannten journalistischen Grundsätze, wonach eine gebotene Anonymisierung auch wirksam sein muss (Ziffer 8 Pressekodex)." 

In der RTL-Reportage vom 12. Juni hatte sich ein Reporter in einem bei Pädophilen beliebten Internetportal als Mädchen ausgegeben. Bei ihm meldete sich nach Senderangaben ein Mann, der sich mit dem Mädchen treffen wollte. Am Treffpunkt tauchte der Mann auf, der sich später im Fernsehen selbst erkannte und bei der Polizei meldete.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.